Der Numerus Clausus: Hürde für viele Studienfächer

Der Numerus Clausus: Hürde für viele Studienfächer

Was bedeutet Numerus Clausus?

Wie so viele Begriffe rund ums Studium stammt auch diese Bezeichnung aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „geschlossene Anzahl“. Das heißt: In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Denn gehen mehr Bewerbungen ein, als Kapazitäten vorhanden sind, legt die Hochschule eine Grenze fest.

Es gibt sowohl hochschulinterne NCs (örtlicher Numerus Clausus) als auch bundesweite NCs, letztgenannte für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie bewerben sich dementsprechend entweder direkt an Ihrer Wunschhochschule oder bei der zentralen Studienplatzvergabestelle, der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Ein Numerus Clausus sagt im Übrigen nichts über den Schwierigkeitsgrad eines Faches oder die Ausbildungsqualität eines Studienganges aus. Er spiegelt lediglich die Beliebtheit eines Studienfaches und eines Hochschulortes wider. Da es viele junge Leute zum Studium in die Großstädte zieht, sind die NCs dort besonders hoch.

Berechnung des Numerus Clausus: Wie stehen die Chancen?

Sie brauchen nicht unbedingt ein Einser-Abitur, um gute Chancen auf Ihren Wunschstudiengang zu haben. Die NC-Werte variieren mitunter stark, einige liegen sogar im Dreierbereich.

Bewerben Sie sich in jedem Fall. Denn die NC-Werte werden jedes Semester neu berechnet. Nachdem alle Bewerbungen eingegangen sind, werden die zur Verfügung stehenden Plätze zunächst an die Studieninteressierten mit den besten Abiturnoten verteilt. Wird der letzte Platz beispielsweise an jemanden mit einem Notendurchschnitt von 2,3 vergeben, liegt der NC-Wert für diese Bewerbungsrunde bei 2,3.

Gegebenenfalls können weitere Kriterien eine Rolle spielen. Welche es sind und wie sie gewichtet werden, regelt jede Hochschule anders. Dies kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:

  • 60 Prozent der Studienplätze werden nach einem hochschulinternen Auswahlverfahren vergeben, das zum Beispiel folgendermaßen gewichtet: 90 Prozent Durchschnittsnote, 5 Prozent fachrelevante Berufspraxis, 5 Prozent Auswahlgespräch
  • 20 Prozent nach der Anzahl der Wartesemester (Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzulassungsberechtigung, allerdings keine Anrechnung von Studienzeiten)
  • 20 Prozent nach der Durchschnittsnote des Abiturs

Jeder Bewerber durchläuft demnach im Prinzip drei Auswahlverfahren. Auf diese Weise kann beispielsweise jemand den Vorzug erhalten, der einen schlechteren Notendurchschnitt, aber mehr Wartesemester hat. Aus diesem Grund lassen sich keine Prognosen abgeben, wie Ihre Chancen auf Ihren Wunschstudienplatz stehen. Nichtsdestoweniger sind die NC-Werte des letzten Zulassungsverfahrens ein Anhaltspunkt. Sowohl die Hochschulen als auch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) veröffentlichen auf Ihren Websites die NC-Werte der vergangenen Semester.

Ist der Studiengang Ihrer Wahl zulassungsbeschränkt, müssen Sie auf jeden Fall die Bewerbungsfristen einhalten. In der Regel gelten folgende Fristen:

  • Wintersemester: 15. Juli
  • Sommersemester: 15. Januar

Erkundigen Sie sich auch bei der jeweiligen Hochschule: Einige setzen andere Fristen. Ist die Zulassung mit weiteren Auswahlverfahren – etwa Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch oder Eignungsprüfung – verbunden, ist meistens eine Anmeldung vor dem offiziellen Bewerbungsende erforderlich. Beachten Sie auch, dass für die Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung andere Bewerbungsfristen gelten:

  • Wintersemester: 31. Mai für alle Abiturienten, die ihre Hochschulreife vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben; 15. Juli, wenn das Abitur nach dem 15. Januar erworben wurde
  • Sommersemester: 15. Juli (für alle Bewerber)

NC-Hürde überwinden

Schätzen Sie die Chancen auf Ihr Wunschstudium nicht zu gering ein, auch wenn Ihr Traum nach einem Blick auf den Numerus Clausus des vorangegangenen Jahres scheinbar in weite Ferne rückt. Schließlich punkten Sie je nach Auswahlverfahren noch mit anderen Kriterien als nur mit der Abiturnote – etwa mit Berufserfahrung. Für Berufsqualifizierte ohne Abitur halten die Hochschulen zumeist Extraplätze bereit.

Sind Sie örtlich ungebunden, finden Sie möglicherweise in einer anderen Stadt einen äquivalenten Studiengang mit geringeren Hürden. Bei einem örtlichen NC dürfen Sie sich zudem an mehreren Hochschulen parallel bewerben. Bei der zentralen Studienplatzvergabe ist es sinnvoll, wenn Sie mehrere Studienorte als Präferenz angeben.

Zudem gibt es an jeder Hochschule auch Studiengänge ohne NC. Eventuell befindet sich darunter ein Studium, das mit dem Wunschfach inhaltlich verwandt ist. Außerdem steht es Ihnen – außer beim zentralen NC – frei, sich für mehrere Fächer zu bewerben. Ob und für wie viele Fächer dies an derselben Hochschule möglich ist, regelt jede Hochschule selbst.

Wer genügend Wartesemester angesammelt hat, kann die NC-Hürde damit überwinden. Nicht immer sind es – wie gelegentlich bei einem Medizinstudium – 14 Semester. Da Studienzeiten nicht angerechnet werden, entscheiden sich viele dafür, eine längere Wartezeit mit einer Ausbildung oder einem Freiwilligendienst zu überbrücken.