100 Euro? 200 Euro? Oder ein gänzlich anderer Betrag? Riester-Versicherte sind oft unsicher, wie viel sie jeden Monat in ihren Riester-Vertrag einzahlen sollten, um die staatliche Förderung zu erhalten. Dabei ist der Mindestbeitrag der Riester-Rente eigentlich einfach zu errechnen. Wir erklären anhand von Beispielen, wer wie viel zahlt.
Den Riester-Beitrag errechnen
Der Riester-Mindestbeitrag orientiert sich nicht daran, wie viel Sie aktuell verdienen, sondern an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres. Dieses steht auf der Gehaltsabrechnung des Vorjahres oder in der „Meldung zur Sozialversicherung nach der EÜV“. Bei Beamten zählt die Bruttobesoldung des Vorjahres. Der Mindestbeitrag liegt bei vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des letzten Jahres – abzüglich der staatlichen Zulagen, die Ihnen zustehen. Wollen Sie es genau wissen? Im Internet finden Sie dafür Rechner, zum Beispiel den Riester-Kurzcheck auf der Website von Deka Investments.
Tipp: Einige Anbieter legen bei monatlicher Zahlungsweise einen bestimmten Mindestbeitrag für ihre Riester-Verträge fest. Zahlen Sie dadurch mehr ein als nötig, wirkt sich dies nicht negativ auf die Zulagen aus. Im Gegenteil: Die Rente, die Sie später erhalten, fällt höher aus.
Beispiel 1: Der Angestellte ohne Kind / mit Kindern
Stefan arbeitet in Frankfurt als Sozialarbeiter und hat 2019 36.000 Euro brutto verdient. Vier Prozent seines Vorjahreseinkommens entsprechen 1.440 Euro. Zieht er davon die Riester-Grundzulage in Höhe von 175 Euro ab, zahlt er 2020 für seine Riester-Rente einen Mindestbeitrag von 1.265 Euro bzw. 105,42 Euro monatlich.
Wäre Stefan alleinerziehender Vater einer kleinen Tochter oder eines Sohns, ist der monatliche Beitrag geringer. Bei gleichem Verdienst zieht er von den 1.440 Euro nicht nur die Grundzulage ab, sondern auch die Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Der jährliche Mindesteigenbeitrag liegt dann bei 965 Euro bzw. bei monatlich 80,42 Euro.
Beispiel 2: Die Besserverdienerin ohne Kind / mit Kindern
Anne aus Wiesbaden leitet die Personalabteilung eines großen Unternehmens. 2019 hat sie 55.000 Euro verdient. Vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens machen 2.200 Euro aus. Doch so viel ist für die komplette Grundzulage gar nicht nötig. Der Riester-Mindesteigenbetrag beträgt 2.100 Euro, wovon sie noch 175 Euro Grundzulage abzieht. Folglich zahlt sie 2020 1.925 Euro im Jahr bzw. 160,42 Euro im Monat.
Anders sieht es aus, wenn Anne Kinder hat. Angenommen, Anne hat eine zwölfjährige Tochter und einen fünfjährigen Sohn: Sie erhält 185 Euro für ihre Tochter, da diese vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde, und 300 Euro für ihren Sohn, der nach diesem Zeitpunkt zur Welt kam. Berechnet sie diese Summen zusätzlich zur Grundzulage, zahlt sie nur noch 1.440 Euro im Jahr – also 120 Euro im Monat.
Beispiel 3: Person mit geringem oder gar keinem Einkommen
Peter studiert Maschinenbau und arbeitet in den Semesterferien einen Monat in einem Industriebetrieb. Dort verdient er 1.200 Euro. Weitere Jobs hat er nicht. Sein rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen lag 2019 also bei 1.200 Euro. Gemäß der Berechnungsformel müsste er 2020 48 Euro zahlen. Allerdings greift in diesem Fall eine Sonderregel: Verdienen Sie weniger als 1.500 Euro in einem Jahr, ist nur ein Sockelbeitrag von 60 Euro im Folgejahr fällig.
Beispiel 4: Riester-Beitrag bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente, erhalten Sie ebenfalls die Riester-Förderung. Wie viel Sie dafür einzahlen, hängt davon ab, wie viel Sie im Vorjahr verdient haben. Haben Sie 2019 rentenversicherungspflichtig gearbeitet, bezieht sich Ihr Riester-Mindestbeitrag darauf. Haben Sie 2019 bereits Entgeltersatzleistungen erhalten, ist die Summe dieser Leistungen die Grundlage für die Beitragsberechnung für 2020.
Tipp: War Ihr Vorjahreseinkommen relativ hoch und Sie können sich den Mindesteigenbeitrag der Riester-Rente nicht leisten, können Sie weniger einzahlen. Wenn Sie mindestens den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro einzahlen, erhalten Sie zumindest eine verringerte Zulage.
… viele die staatliche Riesterförderung nicht ausschöpfen? Im Beitragsjahr 2013 betrug die ausgezahlte Grundzulage pro Person durchschnittlich nur etwa 123 Euro.“
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, 2016)
Beispiel 5: Riester-Mindestbeitrag in der Elternzeit
Henrike ist seit zwei Jahren in Elternzeit und kümmert sich um ihre Tochter. Sie war vorher in einem Verlagshaus angestellt und hat für ihre Riester-Rente monatlich einen Beitrag gezahlt. Obwohl sie aktuell nicht arbeitet, ist sie unmittelbar zulageberechtigt – so wie alle Mütter nach der Geburt: Für weitere 36 Monate sind sie automatisch rentenversichert, auch wenn sie vorher selbstständig gearbeitet haben. Die Höhe des Riester-Mindesteigenbeitrags hängt auch hier vom Vorjahreseinkommen ab. 2018 arbeitete Henrike noch rentenversicherungspflichtig. Deshalb zahlte sie 2019 Beiträge, die sich an ihrem Bruttojahreseinkommen von 2019 orientieren. 2019 hatte sie kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen – Elterngeld zählt nicht dazu. Sie zahlt 2020 also nur den Sockelbeitrag von 60 Euro. Steigt sie 2020 wieder in den Beruf ein, bezieht sich der Riester-Beitrag für 2018 auf ihr Bruttojahreseinkommen von 2020.
Beispiel 6: Mittelbar Zulageberechtigte
Susanne arbeitet freiberuflich als Ärztin, ihr Mann Paul ist Angestellter bei einem mittelständischen Unternehmen. Beide haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Paul ist unmittelbar zulageberechtigt, weil er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Susanne ist nicht gesetzlich pflichtversichert, profitiert aber von Pauls Status: Sie ist mittelbar zulageberechtigt (mehr dazu in unserem Artikel „Riester-Zulagen für die private Altersvorsorge“). Sie hat einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen und erhält ebenfalls die jährliche Grundzulage. Dafür zahlt sie nur den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro – unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich verdient.
Damit Susanne die komplette staatliche Förderung in Höhe von 175 Euro erhält, sollte Paul darauf achten, dass er immer den Riester-Mindesteigenbetrag erreicht; sonst wird die Zulage für beide gekürzt. Und noch etwas ist an dieser Konstellation besonders: Bei der Berechnung des Riester-Beitrags zieht Paul nicht nur seine eigene Grundzulage ab, sondern auch die von Susanne. Hat er 30.000 Euro im Jahr 2019 verdient, machen vier Prozent davon 1.200 Euro aus. Davon zieht er zweimal 175 Euro ab – sein Mindestbeitrag liegt dementsprechend bei 850 Euro für 2020 bzw. 70,83 Euro monatlich.
Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?
Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag ein, wird Ihnen die Zulage gekürzt. Daher ist es sinnvoll, den Beitrag einmal im Jahr zu kontrollieren. Folgende Ereignisse ziehen möglicherweise eine Veränderung Ihres Riester-Mindestbeitrags nach sich:
- Gehaltserhöhung
- Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit
- Geburt eines Kindes
- Wegfall des Kindergelds für ein Kind
- Hochzeit oder Eingehen einer Lebenspartnerschaft