Wohn-Riester: Wohnträume erfüllen

Wohn-Riester: Wohnträume erfüllen

Die eigenen vier Wände als Altersvorsorge – davon träumen viele. Mit einem Wohn-Riester-Vertrag kommen Sie Ihrem Traum ein Stückchen näher. Der Staat fördert damit den Kauf, Bau oder altersgerechten Umbau einer von Ihnen selbst genutzten Immobilie – damit Sie Ihren Lebensabend mietfrei im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung verbringen können.

Wer kann fürs Eigenheim riestern?

Vom Wohn-Riester profitieren Personen, die unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt sind. Dazu zählen zum Beispiel Angestellte und Beamte. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Artikel „Riester-Zulagen für die private Altersvorsorge“. Sie erhalten jedes Jahr Steuererleichterungen und die Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Eltern haben zusätzlich Anspruch auf eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw. in Höhe von 300 Euro für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 auf die Welt gekommen sind (Stand: 2018). Die Voraussetzung dafür: Sie zahlen jährlich den notwendigen Beitrag ein. Wie Sie diesen berechnen, lesen Sie in unserem Artikel „Riester: Wie hoch ist der Mindestbeitrag?“.

Bauen, kaufen oder abzahlen: Wann ist Wohn-Riester möglich?

Wohn-Riester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet – also die private Altersvorsorge in Form einer eigenen Immobilie. Die Verwendungsmöglichkeiten sind genau festgelegt:

  • Bau eines selbst genutzten Hauses
  • Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung
  • Entschuldung eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung, zum Beispiel als Sondertilgung oder Anschlussfinanzierung
  • Kauf von Anteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft
  • Barrierefreier Umbau einer selbst genutzten Immobilie

Wohn-Riester gibt es nicht für Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Immobilien, die dauerhaft vermietet werden. Sie dürfen das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag nur dann für Umbauten verwenden, wenn Sie Ihr Eigenheim damit alters- oder behindertengerecht machen, also zum Beispiel einen Treppenlift einbauen. Die Maßnahmen werden von einem Sachverständigen geprüft. Besitzen Sie die Immobilie bereits länger als 3 Jahre, sind Sie dazu verpflichtet, mindestens 20.000 Euro für Umbauten aufzuwenden. Besitzen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung weniger als 3 Jahre, müssen die Umbauten mindestens 6.000 Euro kosten.

Bestehenden Riester-Vertrag umwandeln

Sie zahlen schon seit einigen Jahren in einen konventionellen Riester-Vertrag ein, beispielsweise eine Riester-Versicherung, und planen, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen? In diesem Fall können Sie Ihr bestehendes Riester-Kapital als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung nutzen. Sie dürfen das Geld auch als Sondertilgung für einen bestehenden Immobilienkredit verwenden.

Wollen Sie eine bestehende Riester-Rente zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufwenden, entnehmen Sie entweder einen Teilbetrag oder das komplette Kapital. Dafür gelten die folgenden Regelungen:

  • Teilbetrag entnehmen: Es ist vorgeschrieben, dass Sie mindestens 3.000 Euro verwenden. Gleichzeitig sollten mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben. Ansonsten ist nur eine Komplettentnahme möglich.
  • Gesamten Betrag entnehmen: Hierbei gibt es keine Einschränkungen. Sie können den kompletten Betrag auch dann entnehmen, wenn er weniger als 3.000 Euro beträgt.

Wohn-Riester-Bausparvertrag und Co.: Diese Produkte gibt es

Neben dieser Möglichkeit gibt es drei Wohn-Riester-Produkte, mit denen Sie Ihre vier Wände finanzieren können:

  • Wohn-Riester-Darlehen: Sie tilgen den Kredit mit Ihren Riester-Beiträgen und den staatlichen Zulagen.
  • Riester-Kombifinanzierung: Kombination aus Riester-Bausparvertrag und Darlehen, bei dem Sie die staatlichen Zulagen sowohl in der Ansparphase als auch in der Tilgungsphase erhalten.
  • Wohn-Riester-Bausparvertrag: Er funktioniert wie ein normaler Bausparvertrag. Allerdings erhalten Sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Tilgungsphase die staatlichen Zulagen.

Die Naspa bietet Ihnen mit „Riester Bausparen“ einen Wohn-Riester-Bausparvertrag an. Dieser lohnt sich vor allem dann, wenn Sie in Zukunft planen, eine Immobilie zu kaufen. Sie schließen den Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Anschließend sparen Sie einen Anteil dieser Bausparsumme an, meistens etwa 30 bis 50 Prozent. Dafür erhalten Sie Guthabenzinsen. Haben Sie diese Summe erreicht und erfüllen Sie weitere Bedingungen, erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrags. Sie erhalten die gesamte Bausparsumme ausgezahlt – ein Teil ist das angesparte Guthaben, der andere ein Bauspardarlehen. Dieses tilgen Sie anschließend. Die Riesterförderung erhalten Sie sowohl während der Anspar- als auch während der Tilgungsphase.

Wussten Sie, dass …
… es im Jahr 2016 rund 1,7 Millionen Wohn-Riester-Verträge in Deutschland gab?“
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2017)

Versteuerung des Wohn-Riester-Vertrags

Für Riester-Verträge gilt prinzipiell, dass Sie in der Ansparphase, also dem Zeitraum vor der Rente, keine Steuern auf Ihre Beiträge zahlen. Die Versteuerung erfolgt nachgelagert im Rentenalter. Bei konventionellen Riester-Verträgen werden die Rentenzahlungen besteuert. Beim Wohn-Riester erhalten Sie während der Rente keine Zahlungen. Die Besteuerung ist dementsprechend etwas anders geregelt. Nach Abschluss des Vertrags legt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Sie ein sogenanntes Wohnförderkonto an. Darin vermerkt sie die geleisteten Beiträge und Tilgungen und die erhaltenen staatlichen Zulagen. Der fiktive Betrag, der sich bis zum Renteneintritt auf dem Konto angesammelt hat, wird anschließend zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Eine riestergeförderte Immobilie vermieten oder verkaufen

Riester-Verträge sind als private Altersvorsorge gedacht – auch Wohn-Riester. Bedingung für die staatliche Förderung in Form von Zulagen ist, dass Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Wollen Sie diese verkaufen oder vermieten, sind diesem Vorhaben vom Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, dürfen Sie Ihre Immobilie vermieten. Der Mietvertrag sollte von Anfang an befristet sein und Sie ziehen spätestens im Rentenalter wieder in das Haus oder die Wohnung.

Verkaufen Sie die Immobilie, für die Sie Riester beantragt und die Sie selbst genutzt haben, ist dies ohne Nachteile für das Wohn-Riester, wenn Sie das Geld innerhalb bestimmter Fristen erneut in eine selbst genutzte Wohnung oder ein selbst genutztes Haus investieren. Diese Fristen sind wie folgt:

  • Innerhalb von 2 Jahren vor dem Verkauf
  • Innerhalb von 5 Jahren nach dem Verkauf

Wollen Sie keine neue Immobilie kaufen, können Sie den Betrag, der sich bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Wohnförderkonto angesammelt hat, in einen regulären Riester-Vertrag einzahlen. Anderenfalls müssen Sie den Betrag auf dem Konto zusammen mit Ihrem jährlichen Einkommen versteuern. Die staatlichen Zulagen, die Sie erhalten haben, brauchen Sie nicht zurückzuzahlen.