Riester-Zulagen für die private Altersvorsorge

Riester-Zulagen für die private Altersvorsorge

Anna aus Limburg an der Lahn hat vor drei Jahren ihr Eventmanagement-Studium erfolgreich abgeschlossen und arbeitet nun in einer kleinen Veranstaltungsagentur. Obwohl der Renteneintritt noch weit entfernt ist, hat sich die junge Frau schon Gedanken über ihre Altersvorsorge gemacht. Sie hat sich für eine Riester-Rentenversicherung entschieden. Besonders attraktiv fand sie die staatlichen Zulagen, die sie jedes Jahr erhält. Doch wie genau funktioniert das mit der staatlichen Förderung? Und was muss sie tun, um davon zu profitieren?

Wer erhält die Riester-Zulagen?

Damit Anna die Zulagen bekommt, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Man sagt dann, sie ist zulageberechtigt, wobei man die unmittelbare und die mittelbare Zulageberechtigung unterscheidet.

Unmittelbar zulageberechtigt

Unmittelbar zulageberechtigt sind alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – das sind die meisten Arbeitnehmer. Also auch Anna, die in einem Unternehmen als Angestellte in Vollzeit arbeitet. Daneben gibt es noch weitere Personengruppen, die von der staatlichen Förderung profitieren. Zu ihnen gehören:

  • Auszubildende
  • Beamte
  • Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind
  • Pflichtversicherte gemäß dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf eigenen Wunsch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind
  • Kindererziehende während der Kindererziehungszeit (36 Monate ab der Geburt)
  • Vollständig Erwerbsgeminderte, Dienstunfähige sowie Bezieher von Vorruhestandsgeld, die vorher pflichtversichert waren

Mittelbar zulageberechtigt

Mittelbar zulageberechtigt sind die Ehe- und Lebenspartner von unmittelbar Zulageberechtigten, wenn diese einen Riester-Vertrag besparen und dafür Riester-Zulagen erhalten. Annas Freund arbeitet selbstständig als Rechtsanwalt. Er hat eigentlich keinen Anspruch auf die staatliche Förderung, wird aber mittelbar zulageberechtigt, wenn er Anna heiratet. Dann kann er ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen und erhält jedes Jahr die Grundzulage – jedenfalls solange wie Anna ihren Riester-Vertrag entsprechend bespart.

Diese Altersvorsorgezulagen gibt es

Für die Riester-Rente gibt es verschiedene Sparformen, zum Beispiel einen Riester-Fondssparplan, Wohn-Riester oder eine Riester-Rentenversicherung, wie Anna sie hat. Die Zulagen sind bei allen Sparformen gleich. Man unterscheidet drei Arten von Zulagen, die unter anderem vom Alter und Familienstand abhängen.

Jährliche Grundzulage

Die Grundzulage erhält jeder Riester-Kunde, der zulagenberechtigt ist, einmal im Jahr ausgezahlt: Sie beträgt seit 2018 175 Euro.

Jährliche Riester-Kinderzulage

Eltern erhalten eine jährliche Kinderzulage für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten. Sie beträgt für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, 185 Euro. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhält man sogar 300 Euro. Die Kinderzulage wird bei einem Riester-Vertrag nur einmal pro Ehepaar bzw. pro Lebenspartnerschaft ausgezahlt. Normalerweise erhält die Mutter die Zulage. Die Eltern können allerdings beantragen, dass sie an den Vater geht.

Berufseinsteiger-Bonus

Der Berufseinsteiger-Bonus wird einmalig an junge Riester-Sparer ausgezahlt. Er beträgt 200 Euro. Sie erhalten ihn, wenn Sie zu Beginn des ersten Beitragsjahrs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in diesem Jahr unmittelbar zulagenberechtigt sind.

Wussten Sie, dass …
… es im Jahr 2020 in Deutschland 16,6 Millionen Riester-Verträge gab?“
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2020)

Wie beantragt man bei einer Riester-Rente die Zulagen?

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gewährt Anna die Zulagen nicht automatisch. Sie muss diese erst beantragen. Vom Anbieter ihrer Riester-Rente erhält sie einen Zulageantrag, den sie ausgefüllt zurücksendet. Dafür gibt es eine bestimmte Frist. Um die Förderung für ein Jahr zu erhalten, muss sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres stellen.

Beispiel: Anna möchte die Zulage für das Beitragsjahr 2020 beantragen. In diesem Fall muss sie den Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2022 an den Anbieter ihrer Riester-Rente schicken.

Damit Anna nicht jedes Jahr erneut an den Zulageantrag denken muss, stellt sie bei ihrem Anbieter einen Dauerzulageantrag. Der Anbieter beantragt dann jedes Jahr automatisch die Zulage – so entgeht Anna das jährliche Geldgeschenk nicht.

Mindesteigenbeitrag als Voraussetzung

Damit Anna die staatliche Förderung für ein bestimmtes Jahr erhält, ist es Voraussetzung, dass sie im entsprechenden Zeitraum einen bestimmten Riester-Beitrag in ihren Vertrag eingezahlt hat. Dieser Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Grundzulage und ggf. der Riester-Kinderzulage. Der maximale Mindesteigenbeitrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Unmittelbar Zulageberechtigte, die weniger als 1.500 Euro im Jahr verdient haben, und mittelbar Zulageberechtigte müssen nur einen Sockelbeitrag von 60 Euro (Stand: Oktober 2020) leisten.

Wenn die Zulage gekürzt wird

Ärgerlich wird es, wenn einem die Altersvorsorgezulage nicht in vollem Umfang zufließt. Dies kann zum Beispiel sein, wenn man eine Gehaltserhöhung erhalten hat, aber die Riester-Sparrate nicht anpasst. Der Mindesteigenbeitrag, den man jährlich einzahlen muss, um die volle Förderung zu erhalten, orientiert sich nämlich am Einkommen. Wird der Mindesteigenbeitrag unterschritten, erhält man nicht die komplette Förderung. Diese wird in diesem Fall nur anteilig berechnet.

Tipp: Damit Sie immer von der vollen staatlichen Förderung profitieren, prüfen Sie am besten einmal im Jahr, ob Sie Ihren Riester-Beitrag anpassen sollten.

Wenn die Zulage zurückgefordert wird

Die Zentrale Zulagenstelle gleicht ihre Daten regelmäßig mit denen von Rentenversicherungsträgern, Finanzämtern, Familienkassen und der Bundesagentur für Arbeit ab. Stellt sie fest, dass Sie in einem Jahr die Bedingungen für die Riester-Zulage nicht erfüllt haben, fordert sie diese rückwirkend zurück. Das kann in folgenden Fällen passieren:

  • Sie waren im betroffenen Jahr nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt und auch nicht anderweitig förderberechtigt.
  • Sie haben für ein Kind kein Kindergeld mehr erhalten und dies dem Riester-Anbieter nicht gemeldet.
  • Sie haben sich von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner getrennt und waren dadurch nicht mehr mittelbar zulageberechtigt.

Um zu verhindern, dass die Rücklage zurückgefordert wird, sollten Sie Ihrem Anbieter zeitnah mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände ändern.