Lastschriften sind praktisch und schnell: Sie brauchen nicht daran zu denken, den Betrag für die Online-Bestellung, die monatliche Telefonrechnung oder den jährlichen Mitgliedsbeitrag für das Fitnessstudio selbst zu überweisen. Der Zahlungsempfänger bucht das Geld zum richtigen Zeitpunkt von Ihrem Konto ab. Das ist sicher und ungefährlich, denn Sie haben die Möglichkeit, versehentlich durchgeführte Belastungen zurückzuholen.
Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?
Eine Lastschrift ist, vereinfacht ausgedrückt, wie eine umgekehrte Überweisung. Nehmen wir an, dass Sie Ihre Mobilfunkrechnung monatlich begleichen und als Zahlungsart das Lastschriftverfahren auswählen. Anders als bei einer Überweisung sind nicht Sie derjenige, der die Zahlung auslöst. Stattdessen beauftragt der Mobilfunkanbieter seine Bank, die Tarifgebühr von Ihrem Girokonto einzuziehen. Er initiiert die Zahlung, holt sich dafür aber vorher die Erlaubnis von Ihnen.
Lastschriften können einmalig sein, zum Beispiel beim Einkauf im Online-Shop, oder wiederkehrend. Oft ziehen Abo-Angebote wie Streaming-Dienste, Vereine, Versicherungen sowie Telefon- und Internetanbieter ausstehende Zahlungen regelmäßig per Bankeinzug ein. Auch Kreditrückzahlungen erfolgen auf diesem Weg.
Die SEPA-Basislastschrift beschränkt sich nicht auf Zahlungen innerhalb Deutschlands, sondern ist in allen 34 Ländern möglich, die dem SEPA-Raum angehören. Das umfasst die 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, Monaco und San Marino. Neben der Basislastschrift gibt es eine SEPA-Firmenlastschrift. Diese kommt bei Transaktionen zwischen zwei Firmen zum Einsatz und ist für Verbraucher nicht relevant.
Kein Einzug ohne Vorabinformation
Bevor die SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wird, erhalten Sie eine Vorabinformation, meist zusammen mit der Rechnung. Sie informiert über das Fälligkeitsdatum, sprich den Termin des Lastschrifteinzugs, und den genauen Betrag. Diese Informationen erhalten Sie mindestens 14 Kalendertage vorher. Zahlungsempfänger haben jedoch die Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen, müssen dies aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausweisen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Lastschriften mit dem gleichen Betrag, zum Beispiel Vereinsbeiträge oder Zeitschriftenabonnements, genügt es, wenn Sie die Vorabinformation einmalig erhalten.
… dass 50,6 Prozent der bargeldlosen Transaktionen im Jahr 2015 Lastschriften waren?“
(Quelle: Deutsche Bundesbank, 2016)
Das SEPA-Lastschriftmandat
Bevor er die Lastschrift von Ihrem Konto einzieht, benötigt der Zahlungsempfänger Ihre Erlaubnis. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat autorisieren Sie den Vorgang. Sie erlauben dem Zahlungsempfänger, das Geld von Ihrem Girokonto einzuziehen und geben gleichzeitig Ihrer Sparkasse die Erlaubnis, die Lastschrift durchzuführen. Das Lastschriftmandat enthält folgende Informationen:
- Angaben zum Zahlungspflichtigen (also Ihnen), darunter Ihre Anschrift sowie die IBAN Ihres Girokontos
- Unterschrift und Unterschriftsdatum des Zahlungspflichtigen
- Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
- Mandatsreferenz
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Hinweis, ob es sich um einen einmaligen oder einen wiederkehrenden Bankeinzug handelt
Jedes Lastschriftmandat hat eine individuelle Mandatsreferenz, die Sie auch im Verwendungszweck der jeweiligen Lastschrift finden. Daneben benötigt jeder Zahlungsempfänger, der SEPA-Lastschriften nutzen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese erhält man bei der Deutschen Bundesbank. Die beiden Kennzeichen helfen Ihnen dabei, ein Mandat eindeutig einem Zahlungsempfänger und einem Vorgang zuzuordnen.
Generell ist das SEPA-Lastschriftmandat nicht befristet. Zieht ein Verein einmal jährlich den Mitgliedsbeitrag ein, benötigt er nicht jedes Jahr ein neues Mandat. Erst wenn er 36 Monate lang keine Lastschrift eingezogen hat, ist ein neues Mandat notwendig.
Lastschrift zurückholen
Die Vorabinformation sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig von der Lastschrift erfahren und sich darauf vorbereiten können. Ist zum Fälligkeitstermin trotzdem zu wenig Geld auf Ihrem Girokonto und Ihnen steht kein Dispokredit zu, wird die Lastschrift nicht eingelöst. Dies bezeichnet man als Lastschriftrückgabe. Dabei können Kosten für Sie entstehen.
Sie haben einen Bankeinzug von Ihrem Girokonto entdeckt, den Sie sich nicht erklären können? Überprüfen Sie zuerst Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer. Vielleicht handelt es sich um einen jährlichen Lastschrifteinzug, den Sie vergessen haben. Sind Sie sich ganz sicher, dass die Transaktion unberechtigt ist oder dass zu viel Geld abgebucht wurde, haben Sie die Möglichkeit, der Lastschrift am Schalter oder im Online-Banking der Naspa mit wenigen Klicks zu widersprechen. Die Sparkasse bucht das Geld dann zurück auf Ihr Konto. Dafür gelten bestimmte Fristen, die mit dem Abbuchungsdatum beginnen:
- Autorisierte Lastschriften mit gültigem Mandat: innerhalb von 8 Wochen
- Unautorisierte Lastschriften, d. h. es existiert kein SEPA-Lastschriftmandat oder Sie haben es vor dem Einzug widerrufen: 13 Monate