Ob neuer Job, die große Liebe, Rückkehr in die Heimat der Vorfahren oder einfach nur ab in ein wärmeres Klima – irgendwann einmal zieht es viele Deutsche ins Ausland. Rund eine Million Menschen verlassen jedes Jahr die Bundesrepublik, entweder für längere Zeit oder gar für immer. Neben den europäischen Nachbarländern zieht es viele von ihnen ins außereuropäische Ausland: vor allem in die USA, aber auch nach Kanada, Australien, Indien und China.
EU-Land oder Nicht-EU-Land?
Damit der dauerhafte Umzug ins Ausland klappt, sollte die Auswanderung gut geplant und vorbereitet werden. Anders als bei einem Umzug innerhalb Deutschlands geht es jetzt nicht „nur“ um den Transport von Möbeln und Kleidungsstücken. Auch die bürokratischen Hürden sind höher. Von Amts wegen wird streng nach EU- und Nicht-EU-Ausland unterschieden:
- Als deutscher Staatsbürger dürfen Sie jederzeit und ohne gesonderte Erlaubnis in ein anderes der 27 EU-Länder ziehen.
- Wenn Sie in ein Nicht-EU-Land bzw. einen sogenannten „Drittstaat“ ziehen wollen (dazu gehört auch Großbritannien), brauchen Sie eventuell ein spezielles Visum und möglicherweise auch eine Arbeitserlaubnis.
Visum und Arbeitserlaubnis beantragen Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes. Dazu müssen Sie bestimmte Dokumente vorweisen, in der Regel einen gültigen Reisepass, beglaubigte Kopien der Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, Ihren Arbeitsvertrag bzw. ein Motivationsschreiben, warum Sie in dem Land leben wollen. Wenn Sie noch keinen Job vor Ort haben, ist meist ein finanzielles Polster notwendig, um z. B. den Heimflug bezahlen zu können. Wie hoch die Reserve sein muss, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Was ist mit der Krankenversicherung beim Umzug ins Ausland?
Eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht in jedem Land. Falls dem doch so ist, müssen Sie sich in Ihrem neuen Zuhause bei einer der zuständigen Krankenkassen melden. Das übernimmt meist Ihr Arbeitgeber, Sie sollten sich aber trotzdem vorab über den Ablauf informieren. In vielen Ländern herrscht keine Versicherungspflicht, daher sollten Sie sich privat versichern. Dafür können Sie zum Beispiel eine private Krankenversicherung im Zielland abschließen. Häufig unterstützt Sie auch der Arbeitgeber bei der Auswahl einer Police. Unter Umständen können Sie eine Auslandskrankenversicherung bei einem deutschen Privatversicherer abschließen, aber hier ist die Vertragsdauer auf einen Aufenthalt von maximal fünf Jahren beschränkt.
Wie lässt sich mein Hausrat transportieren?
Wenn Sie mit Sack und Pack ins Ausland umziehen, sollten Sie dies in der Regel einer Spedition überlassen. Dadurch steigen zwar die Umzugskosten, das Ganze ist für Sie aber deutlich entspannter und bequemer. Zwar können Sie auch einen Transporter mieten und Ihr Hab und Gut selbst fahren. Doch selbst wenn das Zielland auf dem Landweg erreichbar ist, werden Sie bei größeren Entfernungen kaum mehrere Hin- und Rücktouren stemmen wollen.
Ziehen Sie in ein Land außerhalb Europas um, sieht die Sache ähnlich aus. In diesem Fall sollten Sie ein Unternehmen beauftragen, das auf internationale Umzüge spezialisiert ist. Die Firma bringt nicht nur Ihren Hausrat sicher und auf einmal zum neuen Wohnort, sondern übernimmt auch die Abwicklung des Transports mit den Behörden, etwa dem Zoll. Falls gewünscht oder notwendig, kann das Unternehmen auch Ihr Auto verschiffen.
… die beliebtesten Auswanderziele der Deutschen im Jahr 2021 die Schweiz, Österreich und die USA waren?“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022)
Muss ich mich beim Umzug ins Ausland abmelden?
Da in Deutschland die Meldepflicht am Wohnort besteht, müssen Sie sich bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland förmlich abmelden. Dazu vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Allerdings findet dieser erst frühestens eine Woche vor dem eigentlichen Umzug statt. Sie erhalten dann auch eine Abmeldebescheinigung. Diese ist notwendig, damit die deutsche Botschaft im neuen Heimatland für Sie administrativ tätig werden darf, zum Beispiel um den Wohnort im Reisepass zu ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass auszustellen.
Kann ich mein Girokonto bei einem Umzug ins Ausland behalten?
Bei einem Umzug ins EU-Ausland können Sie Ihr Girokonto normalerweise behalten. Notwendig ist dafür die Umstellung aufs Online-Banking, damit Sie von überall Zugriff auf Ihre Finanzen haben. Überweisungen innerhalb des SEPA-Zahlungsraumes (Single Euro Payments Area), zu dem neben den 27 EU-Staaten auch neun weitere Länder gehören, sind in der Regel kostenlos, Ausnahmen davon entnehmen Sie am besten Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, bei der Ihr Girokonto geführt wird. Auch Ihre Bankkarte (Girocard bzw. Sparkassen-Card) sowie Kreditkarten können Sie meist einsetzen. Informieren Sie sich vor dem Umzug, welche konkreten Konditionen für Ihr Zielland gelten.
Etwas anders sieht es aus, wenn Sie nach Übersee umziehen, zum Beispiel in die USA, nach China oder nach Australien. Zwar können Sie auch in diesem Fall Ihr deutsches Girokonto behalten, doch für die täglichen Zahlungen und bestimmte Vorgänge wie Ein- oder Auszahlungen von Bargeld könnte es zu umständlich oder zu teuer sein. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Sparkassenberaterin oder Ihrem Sparkassenberater über die Möglichkeiten Ihres bestehenden Girokontos. Ähnliches gilt auch für Versicherungen – denn nicht alle bieten einen dauerhaften Auslandsschutz.
Umzug ins Ausland: Checkliste mit To-dos
6 Monate vor Umzug ins Ausland
- Informationen über das gewünschte Zielland sammeln
- Mit der Job- und Wohnungssuche beginnen
- Visum und Arbeitserlaubnis bei zuständiger Botschaft beantragen
- Ggf. Intensiv-Sprachkurs für Amtssprache im Zielland machen
- Kostenübersicht erarbeiten
3 Monate vor Umzug ins Ausland
- Alten Mietvertrag kündigen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Amtliche Dokumente (Geburts-, Heiratsurkunden etc.) auf Gültigkeit überprüfen und ggf. neu beantragen
- Über notwendige Impfungen informieren; ggf. impfen lassen
- Gesundheitscheck beim Hausarzt, ggf. Gesundheitszeugnis beim Amtsarzt der Botschaft beantragen
- Versicherungen auf Auslandsschutz prüfen, ggf. Tarif wechseln
- Ggf. Auslandskrankenversicherung abschließen (maximaler Aufenthalt von fünf Jahren)
2 Monate vor Umzug ins Ausland
- Angebote von Speditionen für Transport des Hab und Guts einholen
- Zoll- und Einreisebestimmungen des Ziellandes überprüfen
- Ggf. Kinder von Kindergarten und Schule abmelden
- Verträge, Abos und Mitgliedschaften kündigen (Telefon, Handy, Internet, Streaming-Dienste, Zeitungen, Strom, Gas, Sportverein, ADAC, nicht notwendige Versicherungen etc.)
- Ggf. Tiere impfen lassen und sich über Quarantäne-Bestimmungen informieren (letzteres gilt auch für Pflanzen)
1 Monat vor Umzug ins Ausland
- Termin bei der Meldebehörde für Abmeldung vereinbaren
- Bankkonten „auslandsfähig“ machen und auf Online-Banking umstellen
- Nachsendeauftrag ins Ausland bei der Deutschen Post und ggf. anderen Postunternehmen beantragen (auch digital möglich)
- Neue Wohnadresse an Banken und Versicherungen melden
Bild: DSV