Vermögenswirksame Leistungen im Vergleich

Vermögenswirksame Leistungen im Vergleich

Jedem Arbeitnehmer sollte es unabhängig vom Einkommen möglich sein, etwas anzusparen – beispielsweise für eigenes Wohneigentum. Das muss man nicht allein bewältigen: Von Arbeitgeber und Staat gibt es Unterstützung. Viele Arbeitnehmer nutzen diese Geldleistung allerdings nicht. Sie lassen ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen. Dabei lohnt es sich, die unterschiedlichen VL-Sparformen miteinander zu vergleichen. Nicht wenige Arbeitnehmer können dadurch das Maximum beim Sparen herausholen. Wir erklären die Details.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Dadurch soll es im Sinne des Staates Berufstätigen ermöglicht werden, eine gewisse finanzielle Rücklage aufzubauen. Dafür zahlt der Arbeitgeber zwischen 6,65 Euro und 40,00 Euro zusätzlich zum eigentlichen Gehalt. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, hängt von den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ab. Bis zu 480 Euro im Jahr können als Zuschuss fließen. Einen gesetzlichen Anspruch haben Beschäftigte allerdings nicht darauf.

In den Genuss der vermögenswirksamen Leistung können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende kommen. Falls das Unternehmen nicht den Höchstbetrag zahlt, lohnt es sich, den Betrag aus eigenen Mitteln aufzustocken. Aber auch hier gilt: Eine Verpflichtung gibt es nicht. Besonders lohnenswert wird es, wenn es noch eine zusätzliche staatliche Förderung gibt. Eingezahlt wird über sechs Jahre. Danach ruht das Ersparte noch einmal zwölf Monate. So beträgt die Mindestlaufzeit von VL-Spareinlagen immer sieben Jahre. Möchte man danach weiterhin per vermögenswirksamer Leistungen sparen, wird ein Nachfolgevertrag abgeschlossen.

Wichtig: Wer sich jetzt schon auf ein mögliches Geldgeschenk seines Arbeitgebers freut, sollte sich im Klaren sein, dass für die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind. Damit fällt der Zuschuss am Ende geringer aus.

Zusätzliche staatliche Zuschüsse für Geringverdiener

Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro – bei Ehepaaren maximal 80.000 Euro – erhalten einen weiteren staatlichen Zuschuss, zusätzlich zu ihren vermögenswirksamen Leistungen. Wer einen Bausparvertrag abschließt oder einen Immobilienkredit tilgt, kann zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Dabei legt der Staat noch einmal 9 Prozent auf die Einzahlungen obendrauf. Gefördert werden jährlich Einzahlungen bis 470 bzw. 940 Euro, also gibt es maximal 43 Euro, bei Ehepaaren 86 Euro vom Fiskus.

Zusätzlich können Geringverdiener und junge Leute ab 16 Jahren beim Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie beantragen. Wer pro Jahr 512 Euro einzahlt, erhält die höchstmögliche Prämie von 45 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 25.600 Euro. Wer jährlich 982 Euro einzahlt und unter der Einkommensgrenze von 17.900 Euro bleibt, kann beide staatlichen Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen auskosten. Dann steigt die Rendite.

Die wichtigsten Formen

Eine allgemeine Lösung, die für alle gleich günstig und gewinnbringend ist, gibt es nicht. In der Regel macht der Arbeitgeber keine Vorgaben dazu, welche Geldanlage genutzt werden sollte. Deshalb lohnt es sich immer, vor einer Entscheidung zur Sparform die unterschiedlichen vermögenswirksamen Leistungen zu vergleichen. Ausschlaggebend ist, zu welchem Zweck Sie sparen wollen.

Eine Ausnahme bildet die Metall- und Elektrobranche. Hier sind die vermögenswirksamen Leistungen an die betriebliche Altersvorsorge oder einen Riester-Vertrag gebunden.

1. Bausparvertrag

Arbeitnehmer, die planen, eine Immobilie zu erwerben, sind mit einem Bausparvertrag gut beraten. Die Renditen sind zwar vergleichsweise niedrig, dafür ist aber später der Kredit günstiger. Hiervon profitieren vor allem Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie haben.

2. Tilgung eines Baukredits

Wer schon eine Wohnung oder ein Haus abzahlt, der kann die vermögenswirksamen Leistungen für die Tilgung des Kredits nutzen.

3. Aktienfondssparplan

Die besten Renditen bei den vermögenswirksamen Leistungen schlagen Sie mit Fondsparplänen raus. Dafür ist das Sparergebnis allerdings nicht exakt planbar. Außerdem sind in seltenen Fällen nach den sieben Jahren sogar Verluste möglich. Wem hohe Renditechancen wichtiger sind als ein sicherer Ertrag, der sollte allerdings diese Sparform wählen.

Beim Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen beantragen

Vermögenswirksame Leistungen zu beantragen ist nicht schwer. Eigentlich sind dazu nur drei Schritte erforderlich:

1. Schritt

Informieren Sie sich darüber, wie hoch der Zuschuss Ihres Arbeitgebers ist. In der Regel ist dies in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt. Andernfalls wenden Sie sich direkt an Ihren Vorgesetzten oder an das Personalbüro.

2. Schritt

Jetzt sollten Sie sich für eine Sparform entscheiden. Ein Vergleich der Angebote der unterschiedlichen Geldinstitute lohnt sich, da man so die besten Konditionen und die höchste Rendite erhält. Lassen Sie sich am besten vor Ort beraten. Bei Online-Angeboten hilft bei Fragen ein Anruf beim Kundenservice.

3. Schritt

Bei dem von Ihnen ausgewählten Institut beantragen Sie die vermögenswirksamen Leistungen. Vom Anlageinstitut erhalten Sie dann ein Formular, welches Sie Ihrem Arbeitgeber schicken. Das Geld wird dann direkt an die Bank oder Sparkasse gezahlt.

Was kommt am Ende heraus?

2.880 Euro beträgt allein die Sparsumme, wenn jeden Monat 40 Euro gespart werden. Die Rendite nach sieben Jahren hängt vom jeweiligen Anlageprodukt ab.

Ertragreicher – aber auch mit einem gewissen Risiko verbunden – sind Fondssparpläne. Nach Angaben des Fondsverbands BVI erzielten VL-Fonds in den letzten 50 Jahren durchschnittlich 7,4 Prozent Rendite. Das ergibt ungefähr 3.600 Euro, die ausgezahlt wurden. Fondsparpläne und vermögenswirksame Leistungen eignen sich auch gut, um etwas für die Altersvorsorge anzusparen.

Nach Schätzungen haben 20 Millionen Beschäftigte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, aber nur 13 Millionen Verträge wurden abgeschlossen. Dabei ist der Gehaltszuschuss zum Sparen ein schöner Bonus. Wenn Sie weitere Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen haben, wenden Sie sich doch einfach an Ihren Naspa-Berater. Er hilft Ihnen gerne weiter.