Praktikum: Welche Versicherungen zählen?

Praktikum: Welche Versicherungen zählen?

Gerade zu Beginn der beruflichen Laufbahn sind Praktika ein gängiges Mittel, um Erfahrungen im Arbeitsalltag zu sammeln. Was Sie in der Theorie in der Schule, im Studium oder während der Ausbildung gelernt haben, wenden Sie hier in der Praxis an. Nicht selten gelingt über ein Praktikum der Berufseinstieg. Auch während einer akademischen oder praktischen Berufsausbildung können Praktika nützlich oder sogar obligatorisch sein. Welche Versicherungen dabei nötig sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum nach der Ausbildung absolvieren.

Studien- und ausbildungsbegleitende Praktika

Absolviert ein Schüler oder Student ein Pflichtpraktikum im Rahmen seiner Ausbildung, muss versicherungstechnisch zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:

  • Schülerpraktikum
  • Zwischenpraktikum innerhalb eines Studiensemesters
  • Vergütetes Praktikum vor oder nach der Ausbildung
  • Nicht-vergütetes Praktikum vor oder nach der Ausbildung

Studienbegleitende Pflichtpraktika und Schülerpraktika – sogenannte Zwischenpraktika – sind, sofern sie während der Immatrikulation stattfinden und nicht länger als zwei Monate in Anspruch nehmen, sozialversicherungsfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Praktikum während des Semesters bzw. Schuljahres oder in den Semesterferien absolviert wird. Auch ein Praktikum, das vor oder nach Studienbeginn absolviert wird, kann von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sein, sofern es in der Studienordnung vorgesehen und der Student an der Universität eingeschrieben ist. Ob eine Vergütung gezahlt wird oder nicht, ist hierfür ohne Belang.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung spielt die Vergütung dagegen eine entscheidende Rolle. Liegt das Entgelt unterhalb der Marke von 450 Euro, darf ein Student bis zu seinem vollendeten 25. Lebensjahr über die Familienversicherung krankenversichert bleiben. Bei einem höheren Verdienst oder, wenn der Student älter als 25 ist, ist er dazu verpflichtet, sich selbst über eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse zu versichern. Der Arbeitgeber übernimmt den gesetzlich verankerten Anteil von 50 Prozent der Beitragskosten. Ist der Praktikant älter als 25 Jahre, bekommt aber kein Entgelt, ist er dennoch dazu verpflichtet, sich selbst zu versichern. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall einen Pauschalbetrag.

Eine Versicherungspflicht besteht auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Unfallversicherung. Die entsprechenden Beiträge zahlt beim immatrikulierten Studenten der Arbeitgeber.

Freiwilliges Praktikum außerhalb der Berufsausbildung

Wird ein freiwilliges Praktikum außerhalb einer Berufsausbildung absolviert, ist der Praktikant in jedem Fall voll sozialversicherungspflichtig, zunächst einmal auch ganz unabhängig von einer Vergütung. Umfang und Höhe der Versicherungskosten hängen allerdings davon ab, ob es sich um ein vergütetes Praktikum nach Studienabschluss oder ein nicht-vergütetes Praktikum nach Studienabschluss handelt. Für die Beiträge muss der Praktikant anteilig selbst aufkommen. Auch der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Die Höhe seines Anteils bemisst sich an der Einkommenshöhe. Wird kein Entgelt gezahlt, übernimmt er einen Pauschalbetrag.

Bei der Krankenversicherung beläuft sich die Verdienstgrenze auf 450 Euro. Bleibt die Praktikumsvergütung unterhalb dieser Grenze oder beträgt sie genau 450 Euro, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag, liegt sie oberhalb, wird der Beitragssatz zu je 50 Prozent zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Auch im freiwilligen Praktikum ist die Unfallversicherung verpflichtend. Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber in vollem Umfang.

Auslandspraktikum

Ein Praktikant im Inland ist also grundsätzlich sozialversichert, sei es über die Hochschule, Schule oder den Arbeitgeber. Anders sieht es aus, wenn das Praktikum im Ausland stattfindet. Hier muss der Praktikant sich selbst versichern, auch wenn es sich beim Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Am besten geht das über private Zusatzversicherungen. Eine Auslandskrankenversicherung sowie eine private Unfallversicherung mit Auslandsschutz sollten in jedem Fall vor Praktikumsbeginn abgeschlossen werden.