Die Arbeitswelt verändert sich beständig. Wer den Anforderungen seines Berufes auch in Zukunft immer gewachsen sein möchte oder seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern will, bildet sich weiter. Die Vielzahl an Fortbildungsangeboten ist nahezu unüberschaubar, sodass Sie sich genau informieren sollten. Mitunter haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbildung.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, unterscheidet man zwischen drei Formen der beruflichen Weiterbildung.
- Anpassungsfortbildungen dienen dazu, im eigenen Fachgebiet auf dem Laufenden zu bleiben. Schließlich profitieren sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber davon, wenn Sie über neue Erkenntnisse, technische Entwicklungen und die Herausforderungen und Chancen der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung informiert werden. Weiterbildungsmöglichkeiten sind beispielsweise EDV-Kurse an der Volkshochschule, Sprachunterricht in Business Englisch oder ein In-House-Training für Konfliktmanagement.
- Wenn Sie die Karriereleiter erklimmen wollen, wählen Sie eine Aufstiegsweiterbildung. Denkbar sind größere Vorhaben wie das Nachholen von Schulabschlüssen über eine Abendschule, ein berufsbegleitendes Zweitstudium an einer Fernhochschule, das Ablegen der Meisterprüfung sowie andere fachspezifische Kammerabschlüsse.
- Von einer Umschulung spricht man, wenn Sie sich beruflich gänzlich neu orientieren, anstatt an bereits vorhandene Kompetenzen anzuknüpfen und Fachwissen zu erweitern. Geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt, der Erhalt des gesundheitlichen Befindens oder einfach nur der Wunsch nach Veränderung: Die Gründe für einen Berufswechsel können sehr verschieden sein. Eine Umschulung erfolgt entweder betrieblich oder über einen staatlichen oder privaten Bildungsträger.
Die richtige Weiterbildung finden
Wer eine Weiterbildung sucht, sieht sich mit einem wahren Dickicht an Angeboten konfrontiert. Wichtig ist es, dass Sie sich zuvor über Ihre Erwartungen klar werden und die Qualität der Angebote gründlich prüfen.
- Was will ich erreichen? Diese Frage sollten Sie sich als Erstes stellen und sich dann ein konkretes Ziel setzen. Je nachdem, ob Sie einen Berufswechsel beabsichtigen oder mit den Entwicklungen in Ihrer Branche Schritt halten wollen, gestalten sich Weiterbildungsart, Dauer und Kostenaufwand anders.
- Welche Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen Ihnen, um dieses Ziel zu erreichen? Benötigen Sie beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse, um Ihr Unternehmen im Ausland zu vertreten oder Existenzgründerwissen, um sich als Elektroniker selbstständig zu machen?
- Wie lernen Sie am besten? Online-basierter Fernunterricht in Einzelregie, Präsenzunterricht in der Gruppe oder Blended Learning, eine Mischform aus beidem? Die Art und Weise der Wissensvermittlung sowie Ihr persönlicher Lernstil sind entscheidend für den Erfolg.
- Welche Nachweise erhalten Sie? Auf jeden Fall sollte Ihnen der Bildungsanbieter die neuerworbenen Kenntnisse und Kompetenzen bescheinigen. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie eine Teilnahmebescheinigung, ein anbieterspezifisches Zertifikat oder einen staatlich anerkannten Abschluss erhalten.
- Von welcher Qualität ist das Angebot? Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie eine Weiterbildung beziehungsweise Umschulung wählen, die ein Gütesiegel trägt. Bei einigen Siegeln wird regelmäßig überprüft, ob der Anbieter bestimmte Qualitätsstandards einhält. Dies gilt zum Beispiel bundesweit für das AZAV-Zertifikat der Agentur für Arbeit. Es gibt auch regionale Gütesiegel, diese vergibt zum Beispiel in Hessen der Verein Weiterbildung Hessen e.V.
Informieren Sie sich ausführlich über die Angebote oder nehmen Sie eine Beratung wahr. In jedem Bundesland finden Sie anbieterunabhängige Bildungsberatungsstellen. Auch die umfassende Online-Datenbank KURSNET der Arbeitsagentur hilft bei einem Angebotsvergleich.
Recht auf Weiterbildung und Fördermöglichkeiten
Grundsätzlich haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keinen allgemeinen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung – es sei denn, dies ist in Ihrem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten. In den meisten Bundesländern – so auch in Hessen und Rheinland-Pfalz – haben Sie jedoch das Recht auf Bildungsurlaub. Pro Jahr stehen Vollzeitbeschäftigten fünf Tage zu, für die der Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung gewähren muss. Voraussetzung dafür ist, dass das Angebot als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Eine Weiterbildung kann großen finanziellen Aufwand erfordern. Jedoch gibt es einige staatliche Fördermöglichkeiten, von denen zumeist bestimmte Zielgruppen profitieren, etwa Erwerbslose oder Selbstständige. Die folgenden Beispiele stellen nur eine Auswahl häufig genutzter Förderungen dar.
- Bildungsprämie: Unter bestimmten Voraussetzungen – unter anderem Ihrer Einkommenshöhe – übernimmt der Staat nach einer Bildungsberatung 50 Prozent der Fortbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
- Aufstiegsstipendium: Engagierte und leistungsstarke Berufserfahrene erhalten für ein Erststudium 750 Euro pro Monat (Stand 2016). Bewerben können Sie sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
- Bundesländerspezifische Förderprogramme – Beispiel Qualifizierungscheck Hessen: Wer in Hessen wohnt, noch nicht über einen Berufsabschluss verfügt oder seit mehr als vier Jahren nicht mehr in seinem Beruf tätig ist, für den übernimmt das Land Hessen 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal sind es 4.000 Euro.