Sturm, Blitzeinschlag oder Kurzschluss – es gibt eine ganze Reihe an Risiken, die Hausbesitzer zusammenzucken lassen. Sie können erhebliche Kosten verursachen und im schlimmsten Fall das Eigenheim zerstören. Die Wohngebäudeversicherung stellt sicher, dass Hauseigentümer nicht auf den Folgekosten sitzen bleiben. Anders als bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich aber nicht um eine Pflichtversicherung. Wer also ein Haus kauft oder baut, muss nicht zwangsläufig eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Allerdings birgt der Verzicht auf eine Wohngebäudeversicherung erhebliche Risiken.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Basis-Leistungen der Wohngebäudeversicherung umfassen die Bereiche Brand-, Sturm- und Leitungswasserrisiken.
- Feuerversicherung: Wenn beispielsweise ein Blitz einschlägt und der Dachstuhl ausbrennt, kommt die Wohngebäudeversicherung in der Regel für die Folgekosten auf. Auch gegen Schäden durch Kurzschlüsse oder Brandstiftung beziehungsweise bezüglich der Kosten, die durch Löschwasser entstehen, sichert die Police ab.
- Sturmversicherung: Deckt ein Sturm das Dach ab, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten. Bei Sturmschäden ist allerdings entscheidend, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Erst dann haftet die Versicherung.
- Leitungswasserversicherung: Im Zusammenhang mit der Leitungswasserversicherung ist von „bestimmungswidrigem“ Wasseraustritt die Rede. Das beutet schlichtweg, dass Wasser dort austritt, wo es nicht austreten soll – zum Beispiel, weil der Waschmaschinenschlauch undicht geworden ist.
Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung beschränken sich auf das Gebäude. Das heißt konkret: Dach, Mauerwerk und Fundament. Schäden an fest verbauten Anlagen sowie Bestandteile wie Heizung, Sanitäranlagen und Fußboden sind ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für bewegliches Hausinventar wie Möbel sowie Haushalts- und Elektronikgeräte ist hingegen die Hausratversicherung zuständig. Weniger einheitlich sind Versicherungsleistungen für Garagen, Gartenhäuser und Zäune geregelt: Hierbei ist auf die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters zu achten. Zusätzlich zum Basisschutz vor Bränden, Sturm und Leitungswasser können weitere Leistungen in die Police aufgenommen werden.
Häufig ist es sinnvoll, mehrere Versicherungen bei ein und demselben Anbieter abzuschließen: Zum einen kann das im Schadensfall den bürokratischen Aufwand verringern und zum anderen lassen sich unter Umständen durch geschicktes Verhandeln oder Rabatte die Prämien senken.
Erweiterung der Wohngebäudeversicherung
Zu den Zusatzleistungen gehört beispielsweise die Absicherung gegen Elementarschäden: Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau und Überschwemmungen. Auch eine Versicherung gegen Glasbruch ist wahlweise möglich. Ist am Haus eine Solar-, Geothermie- oder Photovoltaikanlage installiert, ist diese in der Regel ebenfalls nicht durch den Basisschutz abgedeckt. Hierfür bieten die Versicherungen aber Erweiterungen an. Auch Schäden infolge von Rückstau und Starkregen – wenn beispielsweise der Keller vollläuft – sind erst durch eine Erweiterung des Basisschutzes abgesichert. Besitzer eines Öltanks sollten in jedem Fall abklären, ob dieser von der Basis-Police abgedeckt wird. Falls nicht, sollte eine Elementarschaden-Erweiterung dafür abgeschlossen werden. Infolge einer Kontamination des Bodens oder Grundwassers können finanzielle Schäden in ganz erheblicher Höhe entstehen.
Hinweis für Bauherren: Während der Bauphase bietet die Wohngebäudeversicherung keinen Schutz. Da das Gebäude in dieser Phase jedoch besonderen Risiken ausgesetzt ist, werden entsprechend andere Versicherungsprodukte angeboten. Dazu zählen beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Rohbauversicherung und die Bauhelferunfallversicherung.
Einigkeit bei Experten
Unter Versicherungsexperten herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist. Ohne diesen Versicherungsschutz ist ein Hauseigentümer dem Risiko ausgesetzt, hohe Kosten tragen zu müssen, die schlimmstenfalls sogar existenzbedrohend sind. Wer eine Immobilie mittels eines Kredits finanzieren möchte, muss in der Regel eine Gebäudeversicherung nachweisen. Schließlich dient normalerweise das Haus dem Kreditgeber als Sicherheit. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme so hoch ist, dass sie selbst die Zerstörung des Hauses ausgleichen würde.
Besonderheiten bei Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen ist der Versicherungsschutz in der Regel anders geregelt. Die Wohngebäudeversicherung wird hier von den Eigentümern oder von der Hauverwaltung abgeschlossen, in diesem Fall zahlen die Eigentümer die Versicherungsprämie über das Hausgeld. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man die Wohnung selbst bewohnt oder vermietet.
Das Eigenheim selbst schützen
Jeder Immobilienbesitzer kann mithilfe einiger Maßnahmen dazu beitragen, das Risiko für kostspielige Schäden zu verringern. Ein Rückstauschutz verhindert beispielsweise, dass bei Starkregen Wasser ins Haus bzw. den Keller eindringt. Rauchmelder und Feuerlöscher sind einfache Brandschutzmaßnahmen, die die Sicherheit der Bewohner erhöhen. Auch sollten leichtentzündliche Stoffe wie Benzin nicht im Haus gelagert und veraltete elektronische Geräte und Steckdosen erneuert werden. Zudem sollten Hausbesitzer Wasserrohre, Elektro- und Heizungsanlagen regelmäßig fachmännisch warten lassen.