Was der Arbeitsvertrag regeln sollte

Was der Arbeitsvertrag regeln sollte

Sobald sie die Unterschrift unter ihren ersten Arbeitsvertrag gesetzt haben, atmen die meisten erleichtert auf – gerade beim Berufseinstieg. Viele schauen angesichts der Freude über die Arbeitsstelle jedoch nicht sonderlich genau hin, welche Punkte im Vertrag wie geregelt sind. Dabei ist gerade das die grundsätzliche Funktion des Arbeitsvertrages: das Arbeitsverhältnis sowie die Regeln und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau festzulegen. Wie umfangreich das ausfällt, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Einige Punkte sind dabei vom Gesetzgeber vorgegeben.

 
 

Das gehört in jeden Arbeitsvertrag

Bestimmte Eckpunkte jedes Arbeitsvertrags sind im sogenannten Nachweisgesetz festgelegt. Dazu gehören unter anderem diese Bereiche:

  • Die Vertragsparteien: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen mit Name und Anschrift im Vertrag festgehalten werden.
  • Die Dauer des Arbeitsverhältnisses: Bei einer befristeten Stelle muss der Arbeitgeber die Dauer angeben. Ein befristeter Arbeitsvertrag darf sich höchstens über 2 Jahre erstrecken. Allerdings können bestimmte Gründe eine längere Befristung rechtfertigen.
  • Der Arbeitsort: Wenn ein Arbeitnehmer sich regelmäßig auf Dienstreise befindet, sollte der Vertrag auch das berücksichtigen.
  • Die Tätigkeit: In jedem Arbeitsvertrag muss umrissen sein, welche Tätigkeiten der Arbeitgeber ausführt. Wie ausführlich das geschieht, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Bei allgemeinen oder schwammigen Formulierungen besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass man auch Arbeiten außerhalb des vorgesehen Tätigkeitfeldes ausüben muss.
  • Das Arbeitsentgelt: Im Arbeitsvertrag wird immer das Bruttogehalt pro Monat oder Jahr angegeben. Darüber hinaus kann der Vertrag Prämien und Zulagen regeln.

Was viele nicht wissen: Es gibt auch Arbeitsverträge ohne festgelegte Probezeit. Denn das Gesetz schreibt diese nicht vor. Die Regel ist aber, dass für eine Dauer von sechs Monaten eine Probezeit vereinbart wird. Auch längere oder kürzere Zeiträume sind möglich. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer ebenso wie der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Das gehört in jeden Arbeitsvertrag

Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub im Arbeitsvertrag

Das Nachweisgesetz schreibt auch vor, dass die Arbeitszeit geregelt sein muss. Das Arbeitszeitgesetz besagt dabei, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten darf. Daher liegt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden. Nur in Ausnahmefällen darf ein Arbeitnehmer länger als 8 Stunden am Tag arbeiten, und auch dann ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden gedeckelt. Für die Wochenarbeitszeit liegt das gesetzliche Maximum bei 48 Stunden, weil auch der Samstag ein Werktag ist. Beim Punkt „Überstunden“ gilt es, besonders genau hinzuschauen.

Diese können, müssen aber nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt sein. Hier kommt es darauf an, worauf sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt haben. Die zusätzlich geleistete Arbeit kann beispielsweise bezahlt oder zu einem späteren Zeitpunkt „abgefeiert“ werden. Darüber hinaus ist es zulässig, im Arbeitsvertrag festzuhalten, dass Überstunden bis zu einer bestimmten Zahl mit dem vertraglich festgelegten Gehalt abgegolten sind. Vertragliche Klauseln, in denen festgelegt ist, dass Überstunden pauschal abgegolten sind, besitzen dagegen keine Gültigkeit und lassen sich durch den Arbeitnehmer anfechten. Das Bundesurlaubsgesetz sichert jedem Arbeitnehmer mindesten 20 Urlaubstage im Jahr zu. Wer wöchentlich an allen sechs Werktagen arbeitet, dem stehen mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu.

Vor der Unterschrift eines Arbeitsvertrages gilt folgendes: Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie den Vertrag aufmerksam. Bei Unklarheiten sollten Sie nicht zögern, bei dem Arbeitgeber nachzufragen. Wer den Vertrag vor der Unterschrift nach Hause mitnehmen will, sollte vereinbaren, dass das Angebot auch binnen der nächsten Tage gültig bleibt.