Nie wieder abhängig vom Taschengeld und endlich eigenes Geld verdienen – darauf freuen sich die meisten, die sich nach der Schule für eine Ausbildung entscheiden. Wie viel während der Ausbildungszeit auf das Konto eingeht, ist allerdings von Branche zu Branche verschieden. Ein Kaufmann im Einzelhandel verdient im ersten Jahr durchschnittlich 733 Euro, ein Anlagenmechaniker sogar 921 Euro, ein Florist dagegen nur 539 Euro (Stand 2015). Bestimmte Ausbildungsberufe kosten den Auszubildenden sogar Geld.
So ist die Ausbildungsvergütung geregelt
In vielen Berufen ist die Vergütung der Ausbildung in Tarifverträgen geregelt. Doch auch wenn ein Betrieb der tariflichen Bindung nicht unterliegt, ist er dazu verpflichtet, Azubis angemessen zu vergüten – zu mindestens 80 Prozent des Tarifniveaus. Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem, dass die Bezahlung von Jahr zu Jahr steigt.
Wegen der Tarifverträge kommt es vor, dass ein Beruf je nach Branche unterschiedlich bezahlt wird. Ein Kaufmann verdient deswegen im Versicherungswesen durchschnittlich 919 Euro (1. Ausbildungsjahr), in der Tourismusbranche dagegen nur 642 Euro (laut Datenbank für Ausbildungsvergütungen des Bundesinstituts für Berufsbildung). Unterschiede bestehen dabei nicht nur nach Branche, sondern auch nach Wohnort. So verdient ein Straßenbau-Azubi in Hessen in der Regel mehr als in Thüringen oder in einem anderen „neuen Bundesland“.
Auf dem Konto kommt weniger an, als im Vertrag steht
Viele Auszubildende lernen in der Praxis, was Netto und Brutto unterscheidet. Der Nettobetrag, der auf dem Konto eingeht, ist nämlich geringer als die im Vertrag festgelegte Vergütung. Ab einer Höhe von 325 Euro (Stand 2016) sind sowohl der Arbeitgeber als auch Sie als Auszubildender dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Darin enthalten sind die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-und Unfallversicherung. Der Anteil, der abgezogen wird, entspricht etwa 20 Prozent der Bruttovergütung.
Eine Beispielrechnung: Eine Hotelfachfrau verdient in ihrem 2. Ausbildungsjahr laut Ausbildungsvertrag 733 Euro brutto. Vor der Auszahlung der Vergütung werden vom Bruttobetrag 19,325 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das entspricht 141,469 Euro. Als Nettovergütung überweist der Arbeitgeber 591,531 Euro.
Wenn das Geld in der Ausbildung nicht reicht
Von der Ausbildungsvergütung Miete zahlen, dazu noch Lebensmittel und Kleidung kaufen – manchmal reicht das Geld dafür nicht. Deswegen bietet die Bundesagentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an. Sie müssen diese Förderleistung nach der Ausbildung nicht zurückzahlen. Voraussetzung für die BAB ist, dass Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil die Entfernung zum Ausbildungsplatz für das tägliche Pendeln zu weit ist. Als Azubi haben Sie im Übrigen Anspruch auf Kindergeld. Es wird auf jeden Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Auch danach besteht weiterhin Anspruch, sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden. Allerdings müssen Eltern das Kindergeld zuvor beantragen.
Die schulische Ausbildung
Bei einer Reihe von Berufen erfolgt die Ausbildung nicht in Betrieben und Unternehmen, sondern in Berufs(fach)schulen. Dazu gehören unter anderem Rettungsassistenten, Erzieher, Kommunikationsdesigner und Altenpfleger. Praxiserfahrung wird in der schulischen Ausbildung im Rahmen von Praktika gesammelt. Im Unterschied zur betrieblichen bzw. dualen Ausbildung erhalten Sie in der schulischen keine Vergütung. Oftmals müssen Auszubildende sogar Gebühren bezahlen. Allerdings haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Fazit: Beim Gehalt kommt es auf Ausbildungstyp, Beruf, Branche und Ort an
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt vor allem davon ab, in welcher Branche die Ausbildung erfolgt. Hierbei können sich Unterschiede in Höhe von mehreren Hundert Euro ergeben. In den meisten dualen Ausbildungsberufen ist die Höhe der Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Ausbildungsvertrag ist stets die Bruttovergütung angegeben. Ab einem Betrag von 325 Euro sind Sozialversicherungsabgaben zu leisten. Wenn das Ausbildungsgehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, Berufsbildungsbeihilfe zu beziehen. Zudem kann eine schulische Ausbildung mit BAföG gefördert werden.