Beim Blick auf die Beitragshöhe der ersten eigenen Autoversicherung muss manch ein Fahranfänger schlucken. Wer wenig Erfahrung im Verkehr vorweisen kann, von dem verlangen die Versicherungsunternehmen deutlich höhere Beiträge. Unfallfreie Zeit lässt die Versicherungsprämien dagegen sinken. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, die Beiträge für Fahranfänger sofort zu senken.
Warum die Autoversicherung für Fahranfänger mehr kostet
Jeder Versicherungsbeitrag basiert auf einer komplexen Berechnung, der neben den Leistungen auch das individuelle Schadensrisiko zu Grunde liegt. Bei jungen Autofahrern ist dieses größer, da Erfahrung naturgemäß fehlt und Risiken deswegen häufiger falsch eingeschätzt werden. Das lässt sich auch an der Unfallstatistik nachvollziehen. Um das persönliche Risiko beziffern zu können, werden Versicherungsnehmer sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) zugeordnet. Die Versicherer haben sich auf ein einheitliches System geeinigt, das bei Klasse 0 beginnt und bei 35 endet. Hinzu kommen drei Sonderklassen.
- Malus-Klasse (M): Hier werden nur Autofahrer eingestuft, die wiederholt Unfälle verschuldet haben. Auch Fahranfänger, die nach kurzer Zeit einen Unfall verursachen, können in die M-Klasse abrutschen.
- Schadenfreiheitsklasse ½: Wer sein erstes Auto versichert, aber bereits Fahrerfahrung gesammelt hat, gehört in der Regel dieser Klasse an.
- Schadenklasse (S): Wer sich in der Schadenfreiheitsklasse 1 befindet und einen Unfall verschuldet, wird dieser Klasse S zugeordnet.
Ohne Fahrerfahrung gehört ein Versicherungsnehmer der SF-Klasse 0 an. Ein unfallfreies Versicherungsjahr bedeutet in der Regel einen Aufstieg in der Schadenfreiheitsklasse, und das lässt die Beiträge erheblich sinken. Häufig bedeutet der Aufstieg von der Schadenfreiheitsklasse 0 zu 1 einen Rabatt von 30 Prozent. Wie die Rabatte in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen gestaltet sind, unterscheidet sich je nach Versicherung. Regulierte Schäden können dagegen einen Abstieg bedeuten. Das Schadenfreiheitsklassen-System gilt im Übrigen nur für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Nur diese Versicherungen decken Schäden, deren Ursache Sie beeinflussen.
6 Tipps, mit denen sich der Versicherungsbeitrag senken lässt
- Zweitwagen-Versicherung: Ein beliebter Weg, sich eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zu sichern, ist die Zweitwagenreglung. Ihre Eltern versichern Ihr Auto innerhalb ihrer Autoversicherung als Zweitwagen. Sie entgehen somit als Fahranfänger der Schadenfreiheitsklasse 0. Die Beiträge für den Erstwagen bleiben unverändert. Welcher Klasse Sie zugeordnet werden, hängt von der Versicherung ab, mindestens ist es aber die Klasse ½. Auch bei einem Unfall des Zweitwagens müssen Ihre Eltern nicht um den Verlust des eigenen Rabatts fürchten. Eine Rückstufung erfolgt nur für den Zweitwagen.
- Rabatt mitnehmen: Nach den ersten Jahren mit der Zweitwagenversicherung der Eltern ist es möglich, die schadensfreien Jahre beim Abschluss einer eigenen Versicherung anrechnen zu lassen. Das ist im Übrigen auch dann möglich, wenn Sie dabei die Versicherung wechseln.
- Das begleitete Fahren: Wer seinen Führerschein schon mit 17 macht und mit Begleiter Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, wird von den Versicherungen belohnt. Sowohl beim Abschluss einer eigenen Versicherung als auch bei der Zweitwagenversicherung erfolgt in der Regel eine höhere Einstufung.
- Eltern und Kind bei einer Versicherung: Viele Versicherer belohnen es, wenn Sie Ihren Wagen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wie Ihre Eltern versichern. Innerhalb solcher Familientarife werden Sie statt in der SF-Klasse 0 häufig in der SF-Klasse ½ eingestuft.
- Schadenfreie Jahre von Roller und Motorrad nutzen: Wer vor dem Autoführerschein einen Roller (mindestens 50 Kubikzentimeter) gefahren ist, kann diese schadenfreie Zeit für seine erste Autoversicherung nutzen.
- Schadenfreiheitsklasse einer Person übernehmen: Einige Versicherungsgesellschaften erlauben es, die Schadenfreiheitsklasse abzutreten, wenn man diese nicht mehr nutzt. Wenn beispielsweise Ihr Großvater nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen will, kann er unter Umständen seinen Rabatt an Sie abtreten.