Der 18. Geburtstag bringt nicht nur neue Freiheiten mit sich, sondern auch neue Pflichten. Nun nehmen Sie Ihr Leben selbst in die Hand und schließen zum Beispiel Ihre eigenen Versicherungen ab. Dies ist nicht immer einfach, denn welche der zahlreichen Angebote benötigen Studenten, Azubis und Berufseinsteiger wirklich? Lesen Sie hier, welche Policen wichtig sind.
Krankenversicherung: Diesen Schutz braucht jeder
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt. Minderjährige sind über ihre Eltern versichert. Wer studiert oder zur Schule geht, bleibt bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung – es sei denn, Sie haben ein Einkommen, das bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt. Zu den Einkommen zählen neben Arbeitslohn zum Beispiel auch Zinsen und Dividenden aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahr 2023 liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 485 Euro bzw. bei 520 Euro, wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt, nachgehen. Ab dem 25. Lebensjahr und bei höheren Einkünften versichern Studenten sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten. Der vergünstigte Tarif gilt bis zum Ende des Studiums oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Absolvieren Sie eine Ausbildung oder gehen einer Arbeit nach, zahlen Sie die Versicherung selbst. Der Beitrag beträgt 14,6 Prozent des monatlichen Bruttogehalts (Stand: 2023) und wird direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beitragskosten zu je 50 Prozent. Die meisten Krankenkassen erheben darüber hinaus einen Zusatzbeitrag zwischen 0,3 und 1,7 Prozent, den der Arbeitnehmer trägt. Das Ausbildungsgehalt ist häufig nicht besonders hoch. Verdienen Sie weniger als 325 Euro brutto (Stand: 2023), übernimmt Ihr Arbeitgeber den kompletten Krankenkassenbeitrag.
Nicht immer klappt es sofort mit dem Ausbildungs- oder Studienplatz. In diesem Fall bleiben Sie bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung, insofern Sie die Einkommensgrenzen von monatlich 485 Euro bzw. 520 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nicht überschreiten. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II, zahlt die Agentur für Arbeit die Versicherungsbeiträge. Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, versichern Sie sich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dies gilt für folgende Personengruppen:
- Personen mit Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Selbstständige oder freiberufliche Tätige
- Beamte, Richter mit Anspruch auf Beihilfe
Studenten bekommen bei privaten Krankenversicherungen spezielle Studententarife. Allerdings ist Vorsicht geboten: Sind Sie privat versichert, können Sie bis zum Ende Ihres Studiums nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Haftpflichtversicherung: Keine Pflicht, aber ein Muss
Die Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Sie sollten sie auf jeden Fall abschließen. Denn fügen Sie jemandem einen Schaden zu, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Das passiert schneller, als man denkt: Sie vergießen ein Glas Rotwein auf dem wertvollen Teppich eines Freundes oder fahren mit dem Fahrrad einen Fußgänger an. Gerade ein Personenschaden wird schnell teuer, wenn Kosten für den Verdienstausfall des Geschädigten oder für Rehabilitationsmaßnahmen aufkommen. In einem solchen Fall springt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie zahlt bei:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Wenn Sie noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, ein Studium absolvieren oder Bundesfreiwilligendienst leisten, sind Sie über Ihre Eltern versichert, auch wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen. Sobald Sie anfangen zu arbeiten oder eine zweite Ausbildung beginnen, benötigen Sie eine eigene Police.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige Versicherung gegen Invalidität
Sobald Sie Ihr eigenes Geld verdienen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können, zahlt sie Ihnen eine monatliche Rente. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt unter anderem von Ihrem aktuellen Beruf, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Dabei gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger ist der Tarif. Bei Vorerkrankungen wie einem Bandscheibenvorfall kann der Versicherer Sie jedoch ablehnen, einen höheren Beitrag verlangen oder bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen.
Hausratversicherung: Schutz für Ihr Hab und Gut
Eine Hausratversicherung versichert die Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung gegen Schäden durch:
- Feuer
- Wasser
- Sturm und Hagel
- Einbruch
- Raub
- Vandalismus
Diese Versicherung macht bei einer kleinen, funktional eingerichteten Studentenwohnung, wenig Sinn, sondern erst dann, wenn sich Dinge von Wert in Ihrem Haushalt befinden, zum Beispiel ein teurer Fernseher oder Designermöbel. Möglicherweise ist Ihr Hausrat während Ausbildung und Studium über Ihre Eltern versichert. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihren Versicherungsbedingungen oder direkt beim Anbieter.
Fazit: Für eine unbeschwerte Zukunft
Versicherungen wirken auf den ersten Blick kompliziert, doch es ist wichtig, dass Sie sich mit dem Thema vertraut machen. Denn nur wenn Sie richtig abgesichert sind, können Sie Ihr Leben genießen.