Berufsunfähig? Ich doch nicht! – Wer gerade ins Berufsleben gestartet ist, möchte nicht daran denken, dass das genauso schnell wieder vorbei sein kann. Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können Sie völlig unerwartet aus der Bahn werfen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie ab, wenn Sie über einen längeren Zeitraum oder für immer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
Staatliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus
Ein hartnäckiges Rückenleiden, eine Krebserkrankung oder Burnout – die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können vielfältig sein. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie nur geringe staatliche Leistungen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihnen unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist allerdings nicht besonders hoch und Sie erhalten sie auch nur dann ganz bzw. teilweise, wenn Sie nur noch weniger als drei bzw. sechs Stunden am Tag arbeiten können. Ihr beruflicher Status spielt dabei keine Rolle. Können Sie in Ihrem Beruf als Chirurg nicht mehr arbeiten, zahlt die Rentenversicherung nicht, wenn Sie zum Beispiel noch als Pförtner eingesetzt werden könnten.
Ausnahmen gibt es aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2001 nur bei Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren worden sind. Diese erhalten auch eine Erwerbsminderungsrente aufgrund von Berufsunfähigkeit, wenn sie ihren erlernten oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben können. Berufsanfänger haben es besonders schwer: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente erst, nachdem sie fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sind und dabei mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Privat absichern gegen Berufsunfähigkeit
Damit Sie bei einer Berufsunfähigkeit nicht in einen finanziellen Abgrund blicken, sollten Sie sich privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auch BU genannt, absichern. Diese zahlt eine vertraglich festgelegte monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Bei vielen Versicherungen gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf für eine Dauer von voraussichtlich sechs Monaten nicht mehr nachgehen können. Die Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen. Sie kann vorübergehend sein oder für den Rest Ihres Erwerbslebens bestehen.
Handwerker zahlen mehr
Bei Ihrem Versicherungsantrag geben Sie an, in welchem Beruf Sie gerade arbeiten. Die Versicherungen gehen davon aus, dass bei handwerklichen Tätigkeiten das Risiko einer Berufsunfähigkeit höher liegt als bei einer Bürotätigkeit. Daher zahlt ein Dachdecker normalerweise einen höheren Beitrag als ein Rechtsanwalt.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich immer nach Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf. Können Sie diesem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen, zahlt die Versicherung. Früher enthielten viele Verträge eine sogenannte abstrakte Verweisung, heute ist dies nicht mehr üblich. Bei der abstrakten Verweisung erhalten Sie keine Rente, wenn Sie einen anderen als Ihren eigentlichen Beruf ausüben können, der den Fähigkeiten und der beruflichen Stellung des alten Berufs entspricht. Ein Chirurg könnte theoretisch noch als ärztlicher Gutachter arbeiten. Ob er tatsächlich eine Stelle als Gutachter findet, ist dabei unerheblich.
Vertrag auch mit Vorerkrankungen
Bei Abschluss der Versicherung beantworten Sie eine lange Liste von Gesundheitsfragen. Dabei geht es darum, ob und welche Krankheiten, Beschwerden und Operationen bei Ihnen in den letzten fünf bis zehn Jahren aufgetreten sind. Diese Fragen sollten Sie unbedingt ehrlich beantworten. Können Sie sich nicht mehr erinnern, fragen Sie bei Ihren Ärzten nach. Kommt später heraus, dass Sie eine Erkrankung gewollt oder ungewollt verschwiegen haben, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten oder die Rentenzahlung verweigern.
Eine Vorerkrankung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Versicherung Sie nicht annimmt. Je nach geschilderten Beschwerden bietet die Versicherung unter Umständen an, dass Sie einen Risikoaufschlag zahlen oder dass die Vorerkrankung von den Leistungen ausgeschlossen wird. Haben Sie in Ihrem Vertrag beispielsweise einen Ausschluss für Rückenbeschwerden, bezahlt die Versicherung nicht, wenn Sie aufgrund von Rückenschmerzen berufsunfähig werden.
Je jünger Sie sind, desto gesünder sind Sie in der Regel auch. Aus diesem Grund fallen die Versicherungsbeiträge für junge Menschen günstiger aus. Viele Versicherungen bieten spezielle Tarife für Auszubildende und Studenten an, die häufig niedrigere Renten umfassen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Diese ermöglicht es, dass Sie die Rente erhöhen können, wenn bestimmte Ereignisse oder Veränderungen eintreten. Dazu zählen zum Beispiel der Berufseinstieg bei einem Studenten, eine Gehaltserhöhung, eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes.