Ferien sind zum Entspannen da? Nicht immer! Während Ihre Freunde am See in der Sonne liegen, verdienen Sie mit einem Ferienjob das Geld fürs neue Mofa, eine Reise oder Ihren Führerschein. In der Sommerzeit fahren viele Arbeitnehmer in den Urlaub. Zahlreiche Unternehmen suchen deshalb im Sommer Schüler und Studenten, die als Aushilfen einspringen. Ferienjobs sind meist einfache Tätigkeiten, bei denen Sie kein Vorwissen benötigen, zum Beispiel in der Gastronomie oder als Produktionshelfer in einer Fabrik.
Ab welchem Alter darf ich arbeiten?
Als Schüler dürfen Sie nicht so viel arbeiten, wie Sie das vielleicht möchten. Jugendliche, die jünger als 15 Jahre sind, dürfen in den Ferien auf keinen Fall Vollzeit arbeiten. Sie können allerdings ab 13 Jahren einen Nebenjob ausüben, wenn ihre Eltern dem zustimmen. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen oder Babysitten, aber höchstens zwei Stunden täglich.
Ab 15 Jahren dürfen Schüler einen richtigen Ferienjob ausüben – allerdings höchstens 40 Stunden in der Woche und nicht am Wochenende oder an Feiertagen. Die Arbeitszeit darf nur zwischen 8 und 20 Uhr liegen und Sie dürfen keine schweren oder gefährlichen Arbeiten übernehmen. Wenn Sie Vollzeitschüler sind, können Sie maximal vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten – entweder am Stück oder aufgeteilt, zum Beispiel zwei Wochen in den Osterferien und zwei Wochen in den Sommerferien.
Ab 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr für Sie. Nun dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten.
Wie viel darf ich verdienen?
Generell gibt es keine Obergrenze bei Ihrem möglichen Verdienst. Als volljähriger Jobber haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde. Nehmen Sie in den Ferien einen Minijob auf 450-Euro-Basis an, zahlen Sie normalerweise keine Steuern. Verdienen Sie mehr, kann es sein, dass Ihnen Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer vom Bruttoverdienst abgezogen werden. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundsteuerfreibetrag von 10.908 Euro (Stand: 2023) bekommen Sie die gezahlten Steuern zurück, wenn Sie im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Als Ferienjobber zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn Sie im Kalenderjahr weniger als drei Monate beziehungsweise weniger als 70 Arbeitstage arbeiten. Bei Schülern ist dies meist kein Problem. Sind Sie Student und gehen während des Semesters einem Nebenjob nach, fallen möglicherweise Beiträge an. Schüler, die auf eine allgemeinbildende Schule gehen, sind in der Arbeitslosenversicherung immer versicherungsfrei.
Studenten sollten darauf achten, dass sie durch den Ferienjob Ihren BAföG-Anspruch nicht gefährden. Sie dürfen im Bewilligungszeitraum bis zu 6.251,04 Euro (Stand: Januar 2023) verdienen. Bekommen Sie mehr Lohn, erhalten Sie weniger BAföG. Der Bewilligungszeitraum beträgt normalerweise 12 Monate und geht von Anfang Oktober bis Ende September des Folgejahres.
Einen Ferienjob finden
Ferienjobs sind heiß begehrt. Bewerben Sie sich also rechtzeitig dafür. Fragen Sie im Bekanntenkreis, ob jemand von einer offenen Stelle weiß, oder wenden Sie sich direkt an Unternehmen bzw. Gastronomiebetriebe. Manchmal hängen Angebote für Ferienjobs auch an schwarzen Brettern aus, stehen in Tageszeitungen oder sind online zu finden.