Sie haben einen Ausbildungsplatz ergattert? Dann können Sie sich selbst auf die Schulter klopfen. Den ersten wichtigen Baustein für Ihre berufliche Karriere haben Sie damit bereits gelegt. Es erwartet Sie eine spannende Zeit, in der Sie im Betrieb und in der Berufsschule alles über Ihren künftigen Beruf lernen. Wie in jedem Arbeitsverhältnis regelt ein Vertrag Rechte und Pflichten – sowohl Ihre als auch die Ihrer Ausbildungsstätte. Das schafft klare Verhältnisse. Mit Ihrer Unterschrift ist der Ausbildungsvertrag rechtlich bindend. Ob Urlaub oder Gehalt: Prüfen Sie vorher in Ruhe, ob alle wichtige Angaben enthalten sind.
Was Sie vor dem Unterzeichnen Ihres Ausbildungsvertrages beachten sollten
Vieles, was die Gestaltung Ihrer Ausbildung betrifft, regelt das allgemeingültige Arbeitsrecht. In einigen Punkten hat Ihr Betrieb bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsbedingungen aber einen gewissen Spielraum. Deswegen ist es empfehlenswert, sich im Vorhinein zu informieren. Oftmals greifen Arbeitgeber auf Standardverträge zurück. Doch diese sind zumeist individualisierbar, sodass beide Seiten für sich günstige Konditionen vereinbaren und in dem Dokument schwarz auf weiß festhalten können.
Unterschreiben Sie den Vertrag daher nicht voreilig. Am besten ist es, Sie lassen sich einen Vorabdruck zuschicken. Scheuen Sie nicht davor zurück, sich bei Unklarheiten an die Personalabteilung oder Ihren Ausbilder zu wenden. Keiner verlangt, dass Sie sich bereits mit Arbeitsverträgen auskennen.
Genauso ist es hilfreich, Menschen aus Ihrem Umfeld zu fragen, die schon länger im Berufsleben stehen. Gerade bei so heiklen Punkten wie der Frage nach dem Ausbildungsgehalt ist das angebracht. Gut gewappnet für eine Gehaltsverhandlung sind Sie, wenn Sie sich zuvor den Rat eines Experten einholen, beispielsweise den eines Gewerkschaftsvertreters. Falls Sie bei Einsprüchen vor Vertragsabschluss den Verlust des Ausbildungsplatzes befürchten, seien Sie beruhigt. Punkte, die nicht der Gesetzgebung entsprechen, sind natürlich auch nach der Vertragsunterzeichnung nicht rechtens.
Was nicht fehlen sollte: Inhalte eines Ausbildungsvertrags
Diese Angaben sollte Ihr Ausbildungsvertrag enthalten:
- Namensangaben von Auszubildendem und Ausbilder (Vertragspartner)
- Ausbildungsziel bzw. Berufsbezeichnung
- Ausbildungsplan: Die genauen Lernziele sowie die Stationen und Abteilungen, die Sie während Ihrer Ausbildung durchlaufen, so konkret beschrieben wie möglich
- Sachliche und zeitliche Gliederung: Was genau Sie lernen und wie lange Sie dafür brauchen, den Beruf ausüben zu können, regelt das Berufsausbildungsgesetz und wird auch in diesem Punkt wiedergegeben
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Probezeit: Je kürzer, desto besser. Denn während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist. Die Probezeit darf in der Ausbildung mindestens einen Monat und maximal vier Monate betragen
- Tägliche Arbeitszeit: Hier sehen Sie bereits, wie Ihr künftiger Arbeitsalltag aussehen wird. Laut Gesetz dürfen Sie pro Woche grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Unterliegt das Ausbildungsverhältnis einem Tarifvertrag, so finden sich die Regelungen zur Arbeitszeit gegebenenfalls auch dort. Auch für Überstunden gibt es eine Obergrenze. Für die Berufsschule muss Sie der Arbeitgeber freistellen und die Unterrichtszeit anrechnen
- Urlaub: Hier wird entweder in Arbeits- oder in Werktagen angegeben, wie viel Urlaub Sie pro Jahr nehmen können. Ab der Volljährigkeit stehen Ihnen gesetzlich mindestens 24 Tage zu. Gilt für Sie ein Tarifvertrag, haben Sie eventuell mehr Urlaubsanspruch
- Ausbildungsorte: Dies ist für die Anrechnung von Fahrtzeiten und -kosten wichtig. Denn einige Betriebe haben nicht nur einen Sitz oder bieten außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Fortbildungen an
- Vergütung: Zumeist gibt es hierfür lediglich branchenübliche Richtwerte, die Sie bei der für Sie zuständigen Ausbildungskammer erfragen können. Von Jahr zu Jahr muss sich Ihr Gehalt erhöhen. Anspruch auf eine bestimmte Gehaltshöhe haben Sie nur bei einer Tarifbindung. Dabei sollten Sie mindestens 80 Prozent der tariflich geregelten Vergütung erhalten
- Kündigung: Nicht immer entspricht eine Ausbildung allen Erwartungen. Regeln Sie daher die genauen Voraussetzungen, unter denen Sie Ihre Ausbildung abbrechen oder wechseln können
- Angaben zu geltenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen: Daran sehen Sie, welche Regelungen es außerhalb des Vertrages gibt.
Was unzulässig ist
Vertragsvereinbarungen, die vom Gesetz abweichen, sind ungültig, auch nachdem Sie bereits unterschreiben haben.
- Verstoß gegen Tarifverträge (zum Beispiel falsche Angaben bei der Höhe des Gehalts oder Urlaubsanspruchs)
- Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Sie einen Teil der Ausbildungskosten (z. B. für Büromittel oder Fortbildungen) übernehmen.
- Klauseln zu Vertragsstrafen, etwa im Falle Ihrer Kündigung, sind unzulässig.
Für den Fall, dass der Betrieb die Ausbildung ohne Grund vorzeitig beendet, darf er keinen Schadensersatz ausschließen. Dieser würde Ihnen zustehen. - Der Vertrag kann nicht untersagen, dass Sie selbst kündigen dürfen.
- Eine Vereinbarung darüber, dass Sie sich nach Ausbildungsende dazu verpflichten, im Betrieb zu bleiben – anstatt beispielweise zur Konkurrenz zu wechseln – ist nicht erlaubt, auch wenn es hin und wieder Arbeitgeber gibt, die eine solche Regel aufstellen.
- Ebenso darf der Vertrag nicht bestimmen, dass Sie nach dem Berufsabschluss Ihren erlernten Beruf nur eingeschränkt ausüben dürfen.
Ist Ihr Ausbildungsvertrag erstmal unterschrieben, dauert es nicht mehr lange, bis Sie Ihre Ausbildung beginnen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!