Wer ein neues Haus baut oder ein altes Gebäude saniert, hofft natürlich, dass alles glatt läuft. Doch Bauen ist häufig mit unvorhergesehenen Problemen verbunden: Der Architekt verplant sich, sodass das kalkulierte Kapital nicht reicht. Handwerker pfuschen am Bau oder brauchen länger, sodass die folgenden Gewerke nicht arbeiten können. Oder die Nachbarn beschweren sich über zu viel Lärm und Bauschutt.
Was ist eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?
Die klassische Rechtsschutzversicherung deckt zwar die Streitigkeiten mit den Nachbarn ab. Doch sollte es zu juristischen Auseinandersetzungen oder gar Gerichtsverfahren mit Architekten, Handwerkern und anderen Baubeteiligten kommen, ist sie nicht mehr zuständig. Ohne einen speziellen Bauherren-Rechtsschutz kann es passieren, dass Sie die hohen Anwalts- und Gerichtskosten allein tragen müssen, wenn Sie kein Recht bekommen.
Abgedeckt sind durch den Rechtsschutz Hausbau und größere Umbaumaßnahmen. Das heißt: Versichert sind alle Bautätigkeiten an Neubauten sowie genehmigungs- und anzeigepflichtige Veränderungen an bestehenden Gebäuden bzw. Gebäudeteilen. Daher ist der Rechtsschutz nicht nur für Bauherren sinnvoll, sondern auch für alle, die ein Haus kaufen bzw. ein Bestandsgebäude in größerem Maße umbauen oder sanieren. Die Absicherung gilt für folgende Objekttypen:
- Einfamilienhäuser inkl. Einliegerwohnungen
- Eigentumswohnungen
- Ferienhäuser
- Ferienwohnungen
- Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
Welche juristischen Streitigkeiten werden abgedeckt?
Typische Vertragsstreitigkeiten rund um den Hausbau, die durch den Rechtsschutz abgedeckt werden, sind beispielsweise:
- Planungsfehler des Architekten
- Lieferung falscher Materialien
- undichter Keller
- falsch eingebaute Treppen
- Risse im Mauerwerk
- Kostenvoranschlag überzogen
Das Gute: Der Bauherren-Rechtsschutz deckt nicht nur Probleme während der eigentlichen Bauphase ab. Sollte es zu späteren Rechtstreitigkeiten kommen, weil bestimmte Baumängel erst mit einer gewissen Verzögerung auffallen oder auftreten, ist die Versicherung ebenfalls zuständig. Auch der Erwerb des Grundstücks ist in der Regel abgesichert. Wer dagegen zum Beispiel „nur“ eine Photovoltaikanlage installieren lässt, braucht keinen zusätzlichen Bauherren-Rechtsschutz. Für solche kleineren Umbaumaßnahmen ist weiterhin die klassische Rechtsschutzversicherung zuständig.
Welche Leistungen bietet der Bauherren-Rechtsschutz?
Die folgenden Leistungen sind in der Bauherren-Rechtsschutzversicherung enthalten:
- Übernahme der Kosten für Anwalt (in gesetzlicher Höhe), Gericht, vom Gericht angeordnete Sachverständige und Zeugen, inkl. Reisekosten und Vollstreckung
- telefonische Rechtsberatung („Bauherren-Hotline“)
- Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsstreitigkeit
- Anwaltsnetzwerk
- Mediation
Häufig gibt es Begrenzungen, wie hoch die Gesamtkosten für den juristischen Streitfall ausfallen dürfen. Viele Versicherer übernehmen beispielsweise maximal 100.000 Euro. Auch wichtig: Der Bauherren-Rechtsschutz gilt in der Regel für fünf Jahre, was dem gesamten Gewährleistungszeitraum entspricht.
Zu welchem Zeitpunkt sollte man den Bauherren-Rechtsschutz abschließen?
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Bauherren-Rechtsschutz rechtzeitig abschließen. Das heißt, dass der Versicherungsvertrag vor der Unterschrift des notariellen Kaufvertrags bzw. vor dem ersten Spatenstrich begonnen haben muss. „Rechtzeitig“ bedeutet aber auch, dass der Vertrag mindestens seit der vereinbarten Wartezeit läuft. Viele Versicherer sehen nämlich eine gewisse Spanne zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Bauarbeiten vor, bevor man überhaupt Anspruch auf Leistungen erhält. Wie lang die Wartezeit ausfällt, ist unterschiedlich. Bei einigen Versicherern beträgt sie drei, bei anderen sechs Monate. Andere verzichten ganz auf die Wartezeit. Auch hier muss der Vertrag vor Beginn aller Baumaßnahmen abgeschlossen sein, denn für laufende Streitigkeiten springen auch diese Versicherungen nicht ein.
… 6,1 Prozent der Deutschen planen, in den nächsten 2 Jahren eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen?“
(Quelle: VuMa 2022)
Was kostet eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?
Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von den Bau- oder Kaufkosten ab. Dazu wird die Bau- bzw. Kaufsumme inklusive der Grundstückskosten berücksichtigt. Die Prämie wird dann prozentual ermittelt – meist handelt es sich um ungefähr 0,1 Prozent der Gesamtkosten. Wenn Sie eine Immobilie für 600.000 Euro kaufen oder bauen, zahlen Sie demnach rund 600 Euro pro Jahr für den Bauherren-Rechtsschutz. Hinzu kommt in der Regel noch eine Selbstbeteiligung, die meist zwischen 250 und 1.000 Euro liegt. Bis zu dieser Höhe müssen Sie selbst für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen, der Bauherren-Rechtsschutz springt erst danach ein.
Tipp: Manche Baufinanzierer bieten an, dass der Bauherren-Rechtsschutz ergänzend zur Baufinanzierung abgeschlossen werden kann. So haben Sie alles aus einer Hand.
Worauf sollte man beim Abschluss einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung achten?
Um den geeigneten Rechtsschutz für Hausbau oder Hauskauf zu finden, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Höhe der Versicherung: Meist liegt der Maximalbetrag der übernommenen Kosten bei 100.000 Euro.
- Zusatzmodul oder eigener Vertrag: Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung besitzen, versuchen Sie ein Zusatzmodul für Bauherren abzuschließen. Das ist häufig günstiger als ein eigenständiger Versicherungsvertrag.
- Wartezeit: Sie beträgt meist zwischen drei und sechs Monaten. Manch ein Bauherren-Rechtsschutz verzichtet auf eine Wartezeit.
- Selbstbeteiligung: Sie beträgt in der Regel zwischen 250 und 1.000 Euro. Bis zu dieser Höhe müssen Sie selbst für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
Mit einem guten Gefühl bauen oder kaufen: Bauherren-Rechtsschutz bei der Naspa
Ein Haus zu bauen oder zu kaufen ist schon aufregend genug. Der richtige Versicherungsschutz sollte Ihnen daher nicht noch zusätzlich schlaflose Nächte bereiten. Die Naspa berät Sie gern zum Thema und stellt Ihnen den geeigneten Bauherren-Rechtsschutz vor. Der ÖRAG Bauherren-Rechtsschutz hat eine Laufzeit von 5 Jahren und übernimmt pro Schadensfall bis zu 100.00 Euro Deckungssumme. Eine Wartezeit gibt es nicht. Die Versicherung übernimmt sogar Schadensfälle, die bis zu einem Jahr rückwirkend vor dem Beginn des Vertrags geschehen sind und bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Dazu zählen zum Beispiel Planungsfehler des Architekten. Buchen Sie jetzt einen Termin für eine Beratung!
Bild: S-Com