Die ersten Lebenswochen eines Babys sind für Eltern unglaublich spannend. Sie lernen ihr Kind kennen, sehen ihm dabei zu, wie es sich entwickelt, und genießen die Zeit zu dritt. Doch dabei sollten Sie nicht vergessen, dass Sie den neuen Erdenbürger nicht nur Ihrer Familie und Ihren Freunden vorstellen sollten. Auch einige Behörden wollen über die Geburt informiert werden. Wir haben eine Checkliste für Sie erstellt, welche Behördengänge nach der Geburt nicht warten können.
Anmeldung beim Standesamt
Die Anmeldung beim Standesamt sollten Sie innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt erledigen. Hier erhalten Sie die Geburtsurkunde, die Sie für weitere Anträge und Behördengänge benötigen. Häufig nimmt Ihnen die Geburtsklinik diese Aufgabe ab. Sie geben alle notwendigen Dokumente ab und das Krankenhaus schickt diese zusammen mit der Geburtsbescheinigung an das zuständige Standesamt. Anschließend können Sie die Urkunde sowie einige beglaubigte Kopien im Krankenhaus oder auf dem Amt abholen oder kriegen diese nach Hause geschickt. Hatten Sie eine Hausgeburt oder kam Ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt, kommen Sie nicht umhin, selbst auf dem Standesamt zu erscheinen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis der Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch
- Geburtsbescheinigung der Klinik, der Hebamme oder eines bei der Geburt anwesenden Arztes
- Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Eltern (falls schon vorhanden)
- Geburtsurkunde des Vaters, wenn die Vaterschaft anerkannt wird
Besuch beim Einwohnermeldeamt
Oft übermittelt das Standesamt die Daten Ihres Kindes direkt ans Einwohnermeldeamt. Dies ist allerdings nicht immer der Fall. Melden Sie Ihr Kind persönlich an, dann nutzen Sie die Gelegenheit, um einen Kinderreisepass für Ihr Baby zu beantragen. Diesen benötigen Sie, falls Sie einmal mit Ihrem Kind ins Ausland reisen wollen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Biometrisches Passfoto Ihres Kindes (nur für Kinderpass)
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung ist nur bei unverheirateten Eltern notwendig. Der Vater benötigt dafür die Zustimmung der Mutter des Kindes. Sie können die Anerkennung auch schon vor der Geburt beim Jugend- oder Standesamt beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Anzuerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Personalausweise beider Elternteile
Anmeldung bei der Krankenversicherung
Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird Ihr Kind kostenlos in die Familienversicherung bei Ihnen oder Ihrem Partner aufgenommen. Es erhält seine eigene Krankenkassenkarte. Sind beide Eltern privat versichert, ist auch das Kind privat zu versichern. Eine kostenfreie Familienversicherung gibt es in diesem Fall nicht. Komplizierter ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist. Sind Sie nicht verheiratet, können Sie sich aussuchen, ob Sie das Kind gesetzlich oder privat versichern lassen möchten. Sind sie verheiratet, können Sie das Kind nur dann gesetzlich versichern, wenn das Jahreseinkommen des privat versicherten Elternteils unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt im Jahr 2016 56.250 Euro.
Wie die Anmeldung Ihres Kindes letztendlich abläuft, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Normalerweise wird die Geburtsurkunde verlangt, manchmal auch die Vaterschaftsanerkennung. Informieren Sie sich am besten schon vor der Geburt bei Ihrer Krankenversicherung.
Kindergeld beantragen
In Deutschland erhalten Sie für jedes Kind jeweils 250 Euro Kindergeld im Monat. Allerdings geschieht dies nicht automatisch. Den Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein. Beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas länger dauern kann, Sie erhalten die Zahlungen aber rückwirkend ab der Geburt.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Kindergeld (online bei der Bundesagentur für Arbeit erhältlich)
Elterngeld beantragen
Elterngeld bekommen Sie, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Sie können aufteilen, wer wann zu Hause bei dem Baby bleibt. Ein Elternteil hat zwischen 2 und 12 Monaten Anrecht auf die Zahlungen. Der andere Elternteil kann zusätzlich zwei Partnermonate nehmen, sodass Sie das Basiselterngeld bis zu 14 Monate lang erhalten. Seit dem 1. Juli 2015 gibt es außerdem das ElterngeldPlus, wenn Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall erhalten Sie die Hälfte des Elterngelds, allerdings für einen doppelt langen Zeitraum.
Die Höhe des Elterngelds hängt ab von Ihrem bisherigen Nettoeinkommen. Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können Sie ausrechnen, wie hoch es in Ihrem Fall ausfällt. Sie sollten es umgehend nach der Geburt beantragen, da es maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Welches Amt für den Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In Hessen wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Versorgung und Soziales, in Rheinland-Pfalz an das für Sie zuständige Jugendamt. Auf der Website des BMFSFJ können Sie mithilfe Ihrer Postleitzahl nach der zuständigen Stelle suchen.
Benötigte Unterlagen:
- Elterngeldantrag (online beim BMFSFJ erhältlich)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate