Kinderkonto: Das Konto, das mitwächst

Kinderkonto: Das Konto, das mitwächst

Der gewissenhafte Umgang mit Geld lässt sich nicht früh genug lernen. Paul ist zwar erst 9 Jahre alt, aber hat schon etwas Erfahrung, was Finanzen angeht. 12 Euro Taschengeld im Monat bekommt er von seinen Eltern. Davon geht die Hälfte auf ein Girokonto, die andere Hälfte landet altmodisch in einem Sparschwein. Auf diese Weise hat er schon 300 Euro auf seinem Girokonto angespart. Wofür er es ausgeben möchte, weiß er noch nicht. Aber dass er obendrauf noch Zinsen bekommt, freut ihn nicht nur, sondern motiviert ihn auch, noch mehr zu sparen.

Sie möchten das Ersparte Ihres Kindes gut angelegt wissen? Wir erklären, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie beim Kinderkonto achten müssen.

Was ist ein Kinderkonto?

Unter einem Kinderkonto versteht man ein Girokonto für Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr. Bei einigen Geldinstituten sind auch die Namen Jugendkonto oder Taschengeldkonto gebräuchlich. Auf diesem speziellen Konto lässt sich Geld sparen, einzahlen und abheben. Da Kinder und Jugendliche nicht geschäftsfähig sind, dürfen sie allerdings keine Kreditverbindlichkeiten eingehen. Ein Dispokredit ist somit erst mit Erreichen der Volljährigkeit möglich. Deshalb funktioniert ein Kinderkonto immer als Guthabenkonto. Überziehungen sind nicht möglich. Alle Zahlungen werden aus dem Guthaben getätigt. So droht Kindern bei ihren ersten Bankgeschäften keine Verschuldungsgefahr.

Kinderkonten: Ab welchem Kindesalter darf man sie eröffnen?

Ab wann Eltern im Namen ihres Kindes ein Konto eröffnen dürfen, dafür gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen. In der Regel geben die Geldinstitute selbst Altersgrenzen vor. Die meisten Kinderkonten werden ab dem Grundschulalter angeboten. Es gibt aber auch ein Kinderkonto ab der Geburt, das grundsätzlich eher ein Sparkonto fürs Kind ist als ein wirkliches Girokonto. Als Regel gilt: Je jünger ein Kind ist, desto weniger darf die Kontoführung dem Nachwuchs allein überlassen werden.

Tipp: Ratsam ist es, sein Kind schrittweise an den Umgang mit einem Girokonto heranzuführen. Mit zunehmenden Alter wachsen dann auch die Möglichkeiten – wie beispielsweise beim Naspa Jugendkonto. So übernimmt der Nachwuchs allmählich mehr Verantwortung und wird selbstständig. Genauso wie in allen anderen Lebensbereichen.

Darauf sollte man bei der Wahl eines Kinderkontos achten

Immer mehr Sparkassen und Banken bieten ein Konto fürs Kind an. Daher ist das Angebot sehr groß – und jedes Institut möchte mit seinen Dienstleistungen und besonderen Konditionen bei den jungen Kunden punkten. Für ältere Jugendliche kann sich auch ein Konto mit Kreditkarte lohnen. So können sie während einer Klassenfahrt, Sprachreise oder eines Austauschjahrs im Ausland kostenfrei Geld abheben.

Es sollten keine Kontoführungsgebühren anfallen. Von Vorteil ist es auch, wenn die Bank eine kostenlose Girokarte anbietet. Und Online-Banking ist nicht nur praktisch, es lassen sich so auch Gebühren für Überweisungen sparen. In der Regel steht dieser Service Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr offen, manche Finanzinstitute bieten Online-Banking bereits ab 12 Jahren an. Zudem ist es vorteilhaft, wenn das Geldinstitut über ein gut ausgestattetes Netz mit Geldautomaten verfügt. Unter Umständen bietet die Bank auch eine Verzinsung für das Guthaben auf dem Kinderkonto an. Diesbezüglich gilt es, die Konditionen genau zu vergleichen.

Tipp: Viele Jugendliche können sich ein Leben ohne Smartphone gar nicht mehr vorstellen. Mit praktischen Apps fürs Smartphone haben sie ihr Konto immer dabei. So bleiben sie unabhängig und sammeln Erfahrung mit Mobile-Banking.

So eröffnen Sie ein Kinderkonto

Das Kinderkonto eröffnen in jedem Fall die Erziehungsberechtigten für das Kind. Neben der Unterschrift auf den Eröffnungsunterlagen benötigt die Bank noch einige weitere Unterlagen:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Den Personalausweis bzw. Reisepass der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Gegebenenfalls einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Wurden alle Dokumente vorgelegt, steht einer Kontoeröffnung nichts mehr im Wege. Die Eltern erhalten bis zur Volljährigkeit des Kindes die Vollmacht über das Konto.

Inwieweit dürfen Kinder ihr Konto nutzen?

Der sogenannte „Taschengeldparagraf“ nach Paragraf 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt, dass Kinder ab sieben Jahre beschränkt geschäftsfähig sind. Für Eltern und Einzelhändler heißt das: Kinder dürfen ohne Zustimmung der Eltern über ihr Taschengeld frei verfügen. Ein Kauf, den sie mit ihrem Taschengeld tätigen, ist damit rechtsgültig. Anders verhält es sich mit Bankgeschäften. Hierfür benötigen Minderjährige das Einverständnis ihrer Eltern. Zudem ermöglichen einige Banken und Sparkassen den Eltern, ein bestimmtes Limit festzulegen, wie viel Geld das Kind wöchentlich oder monatlich abheben darf.

Wussten Sie, dass …
… 10- bis 13-Jährige in Deutschland im Schnitt 32 Euro Taschengeld im Monat bekommen?“
(Quelle: Kindermedienstudie, 2019)

Das Kinderkonto als Alternative zum Kindersparbuch

Zahlreiche Kinderkonten sind gleichzeitig ein Tagesgeldkonto. Das angesparte Geld wird in diesem Fall bis zu einem bestimmten Höchstbetrag verzinst. Gleichzeitig haben Kinder und Jugendliche jederzeit Zugriff auf ihre Einlagen. Möchte der Nachwuchs eine höhere Rendite erzielen, lässt sich über die Eltern auch ein Fondsparplan oder ein Festgeldkonto einrichten. Mit dem Geld, das über die Jahre vom Taschengeld abgezwackt wurde oder als Geldgeschenk von den Verwandten ins Haus flatterte, lassen sich die ersten Erwachsenenträume wie die Finanzierung des Führerscheins oder eine längere Reise auch ohne Hilfe der Eltern erfüllen.

Warum lohnt sich ein Kinderkonto außerdem?

Ein Kinderkonto, das gleichzeitig als Sparkonto dient, ist nicht nur aufgrund des Lerneffekts für den Nachwuchs sinnvoll. Möchten Sie grundsätzlich einen größeren Geldbetrag für Ihr Kind anlegen, lohnt es sich, diesen unter dem Namen des Kindes zu führen. Denn auch Kindern steht ein Freibetrag auf Kapitalerträge zu. Für jedes Kind sind 1.000 Euro steuerfrei.

Die Kapitalerträge von Kindern werden nicht dem Sparerpauschbetrag der Eltern zugerechnet. Dafür müssen die Eltern einen gesonderten Freistellungsauftrag an das Finanzinstitut stellen. Verfügt das Kind über mehrere Konten und Depots, lässt sich der Sparerpauschbetrag aufteilen. Aufmerksam müssen Sie nur dahingehend sein, dass die Freistellungsaufträge für ein Kind die 1.000 Euro nicht übersteigen.