Azubi-Rechte und -Pflichten: Das sollte man wissen

Azubi-Rechte und -Pflichten: Das sollte man wissen

Ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz war erfolgreich? Dann haben Sie für Ihren Berufseinstieg bereits eine wichtige Hürde genommen und können sich auf eine spannende Zeit freuen. Damit Sie während der Ausbildung gut auf den künftigen Wunschberuf vorbereitet werden und diese mit Erfolg abschließen, gilt es ein paar Dinge zu beachten. Als Azubi genießen Sie durch das allgemeine Arbeitsrecht sowie durch das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) einen besonderen Schutz. Jedoch darf auch Ihr Arbeitgeber einiges von Ihnen erwarten. Ein Verstoß gegen die sowohl gesetzlich als auch in Ihrem Ausbildungsvertrag geregelten Pflichten führt schlimmstenfalls zur Kündigung. Aber seien Sie unbesorgt: Wenn Sie sich die vereinbarten Pflichten einmal zu Gemüte geführt haben, werden Sie mit Sicherheit nichts falsch machen.

Azubi-Rechte: Das muss die Ausbildungsstätte einhalten

Regelmäßige Überstunden, kaum Urlaub und Kaffeekochen als Hauptaufgabe: Das wäre beispielsweise ein Verstoß gegen allgemeines Arbeitsrecht. Genauso wie Sie muss sich auch die Ausbildungsstätte an Regeln halten. Diese werden vom Berufsausbildungsgesetz vorgegeben. Zu den wichtigsten Rechten gehören die folgenden:

  • Recht auf zielführende Ausbildung: Ihr Betrieb verpflichtet sich, Ihnen sämtliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für Ihren späteren Beruf wichtig sind. Das bedeutet, dass Ihnen Aufgaben übertragen werden, die diesem Zweck dienen.
  • Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen: Für alle ausbildungsrelevanten Aktivitäten außerhalb Ihres Betriebs gibt Ihnen der Ausbilder frei. Wer zum Unterricht in die Berufsschule, zu einer Prüfung oder einem außerbetrieblichen Training muss, darf dies auch tun.
  • Anspruch auf Anleitung und Betreuung: Eine qualifizierte Ansprechperson, die Ihnen Aufgaben zuteilt, fachliche Fragen beantwortet und Ihr Lernen unterstützt, stellt Ihnen die Ausbildungsstelle zur Verfügung. Diese ist auch für die Bereitstellung und Kontrolle der Ausbildungsnachweise zuständig.
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Damit Sie Ihre Prüfungen bestehen und gut auf Ihren Beruf vorbereitet werden, stellt Ihnen der Ausbilder Arbeitsmittel wie Werkzeug, PC oder Sicherheitsausrüstung kostenlos bereit.
  • Urlaubsanspruch: Ihnen stehen mindestens 24 Urlaubstage zu. Die genaue Anzahl regelt Ihr Ausbildungsvertrag.
  • Anrecht auf angemessene Vergütung: Während einer Ausbildung besteht für Sie zwar kein Anspruch auf Mindestlohn, doch gibt es auch für Ihr Gehalt Regeln. Die Höhe legt der Tarif- oder Ausbildungsvertrag fest. Auch bei Krankheit und Urlaub muss der Lohn gezahlt werden.
  • Recht auf Ausbildungszeugnis: Nach Abschluss der Ausbildung haben Sie als Azubi ein Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses. Auf Ihren Wunsch kann die Beurteilung Ihrer Leistungen im Rahmen eines sogenannten qualifizierten Arbeitszeugnisses auch ausführlicher ausfallen.
  • Möglichkeit der Kündigung: Merken Sie, dass die Ausbildung nicht Ihren Erwartungen entspricht und Ihnen ein anderer Beruf mehr liegt, haben Sie als Azubi das Recht, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

Pflichten als Azubi: Diese Regeln sollten Auszubildende einhalten

Ihr Ausbilder muss sich auf Sie verlassen können und Sie sollten ihm bei der Wissensvermittlung keine Steine in den Weg legen. Daher gelten auch für Azubis einige Pflichten. Schwere Verstöße berechtigen den Arbeitgeber auch nach dem Bestehen der Probezeit zur Kündigung. Neben den allgemeinen Regeln sollten Sie ebenso die Pflichten als Azubi berücksichtigen, die in Ihrem Ausbildungsvertrag stehen.

  • Lernpflicht: Sie sind dazu verpflichtet, aus den im Betrieb gesammelten Erfahrungen zu lernen und ihr Wissen zu erweitern. Das bedeutet nicht, dass Sie keine Fehler machen dürfen. Wichtig ist jedoch, dass Sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen.
  • Teilnahmepflicht: Bleiben Sie nicht einfach ohne triftigen Grund dem Berufsschulunterricht, den Prüfungen und sonstigen Ausbildungsmaßnahmen fern.
  • Weisungen des Vorgesetzten folgen: Sie dürfen nicht tun und lassen, was Sie wollen. Daher sollten Sie die Anweisungen Ihrer Ausbilder und Vorgesetzten berücksichtigen.
  • Sorgfaltspflicht: Mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln sollten Sie gewissenhaft umgehen. Auch die Ihnen übertragenen Aufgaben müssen Sie, soweit es Ihnen möglich ist, sorgfältig erfüllen.
  • Ordnungsvorschriften einhalten: Die meisten Ausbildungsstätten verfügen über eine Betriebsordnung. Diese enthält beispielsweise Rauchverbote, eine Anweisung zum Tragen von Schutzkleidung und konkrete Arbeitsanweisungen, die der Sicherheit aller dienen und einen reibungslosen Arbeitsalltag gewährleisten.
  • Berichtsheft führen: Damit Sie zur Prüfung zugelassen werden, müssen Sie ein Berichtsheft mit Nachweisen führen und dieses regelmäßig aktualisieren.
  • Notwendigkeit der Benachrichtigung: Ist krankheitsbedingt eine Abwesenheit erforderlich, stehen Sie in der Pflicht, Ihre Ausbilder über Ihr Fehlen zu informieren, sobald es Ihnen möglich ist.