Endlich volljährig: Was Sie mit 18 machen dürfen

Endlich volljährig: Was Sie mit 18 machen dürfen

Mit 18 beginnt die große Freiheit – und der Ernst des Lebens. Sie sind jetzt für sich selbst verantwortlich. Das bringt neue Rechte mit sich, aber auch Pflichten. Lesen Sie hier, was sich mit der Volljährigkeit für Sie ändert.

Geld selbst verwalten

Mit 18 verfügen Sie selbst über Ihre Finanzen. Sie dürfen ohne Erlaubnis Ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen und eine Kreditkarte beantragen. Zudem gewährt Ihnen Ihre Sparkasse einen Dispokredit, wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen haben. Das ist sinnvoll, wenn Sie überraschende Ausgaben haben und deswegen Ihr Konto überziehen müssen, zum Beispiel für eine Autoreparatur.

Wenn sie volljährig werden, sollten Sie Ihre Versicherungen überprüfen. Die wichtigsten Versicherungen sind die Krankenversicherung und die Haftpflichtversicherung. Als Minderjähriger waren Sie über Ihre Eltern versichert. Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, ändert sich daran nichts. Achten Sie aber auf die Altersgrenzen. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs, auch wenn Sie eine Schule besuchen oder wenn Sie ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren. Auch bei der Haftpflichtversicherung haben Studenten und Auszubildende häufig die Möglichkeit, sich weiter über ihre Eltern zu versichern. Die Altersgrenze, ab der Sie eine eigene Police benötigen, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Häufig liegt sie bei 25 Jahren.

Alleine Auto fahren

Seit 2006 können Sie in Hessen mit 17 Jahren Ihren Führerschein machen. Allerdings dürfen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer festgelegten Person fahren. Mit der Volljährigkeit ändert sich das. Jetzt können Sie Ihre Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen richtigen Führerschein eintauschen und alleine fahren.

Bis in die Morgenstunden feiern

Auch in Ihrer Freizeit ändert sich mit dem Erwachsenwerden einiges. Der Besuch im Club, beim Konzert oder bei einer anderen Veranstaltung endet nicht mehr um 24 Uhr, sondern wann immer Sie wollen. Ihnen steht ab jetzt die gesamte Getränkebar offen. Die Einschränkungen bei Medien und Glücksspiel gelten für Sie ebenfalls nicht mehr. Sie dürfen Filme und Computerspiele kaufen, die das rote „FSK ab 18“-Etikett tragen und nicht für Jugendliche freigegeben sind. Auch dem Besuch im Spielcasino steht nichts mehr im Weg. Wenn Sie Ihr Glück im Lotto versuchen möchten, können Sie jederzeit Ihre Kreuzchen auf den Lottoschein setzen. Sie wollten schon immer ein Tattoo haben, aber Ihre Eltern haben es nicht erlaubt? Ab 18 Jahren steht es Ihnen frei, Ihre Haut nach Lust und Laune mit Tätowierungen und Piercings zu verzieren.

Vor den Traualtar treten

Sie haben bereits die große Liebe gefunden und wollen den Rest Ihres Lebens mit ihm oder ihr verbringen? Ab 18 Jahren entscheiden Sie selbst, wann die Hochzeitsglocken läuten. Ist Ihr Partner volljährig, dürfen Sie ohne den Segen Ihrer Eltern vor den Altar treten. Ist Ihr Zukünftiger oder Ihre Zukünftige noch nicht volljährig, aber mindestens 16 Jahre alt, benötigen Sie die Erlaubnis seiner oder ihrer Eltern und die des Familiengerichts für die Hochzeit.

Vor Gericht

Die Volljährigkeit bedeutet jedoch nicht nur neue Freiheiten, sondern auch mehr Verantwortung. Jetzt sind Sie für sich selbst und das, was sie tun, verantwortlich. Sie sind nun deliktfähig. Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, etwa jemanden unbeabsichtigt verletzen oder sein Eigentum beschädigen, müssen Sie dafür Schadensersatz leisten. Eine private Haftpflichtversicherung auf Ihren Namen oder den Ihrer Eltern, wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden, schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen.

Mit 18 Jahren sind sie voll strafmündig. Begehen Sie eine Straftat, gilt nicht mehr automatisch das mildere Jugendrecht, sondern Sie können nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gelten Sie als Heranwachsender. Unter bestimmten Umständen – zum Beispiel bei mangelnder persönlicher Reife – darf der Richter noch das Jugendstrafrecht anwenden.

Wenn nicht Sie jemandem ein Unrecht getan haben, sondern Sie geschädigt werden, dürfen Sie ab 18 Jahren selbst gerichtlich gegen diese Person vorgehen. Sie sind nun prozessfähig. Das bedeutet, Sie dürfen ein Gerichtsverfahren selbst führen oder sich einen Anwalt dafür nehmen.

Verträge selbst unterschreiben

Wenn Sie noch zur Schule gehen, dürfen Sie Ihre Noten jetzt für sich behalten. Post von der Schule wird an Sie adressiert; Ihre Entschuldigungen, Zeugnisse und Formulare unterschreiben Sie selbst. Mit 18 gelten Sie als voll geschäftsfähig. Sie dürfen eigenständig Verträge abschließen. Dazu zählen zum Beispiel auch Online-Einkäufe oder ein Mietvertrag für die eigene Wohnung.

Wählen und wählen lassen

Ab 18 Jahren bestimmen Sie die Politik aktiv mit. Sie sind bei der Bundestags- und Europawahl stimmberechtigt. Bei Landtags- und Kommunalwahlen in den einzelnen Bundesländern gelten teilweise abweichende Regelungen. In einigen Fällen dürfen Sie schon ab 16 Jahren Ihr Kreuzchen setzen. Neben diesem aktiven Wahlrecht sind Sie in den meisten Fällen auch alt genug für das passive Wahlrecht. Sie dürfen sich zur Wahl aufstellen lassen und können von anderen Personen gewählt werden. Einzige Ausnahme: Bei der hessischen Landtagswahl können Sie erst ab 21 Jahren kandidieren.