Risikolebensversicherungen sind eigentlich ganz einfach zu verstehen: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, bekommen die Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt. Diese Summe ist im Idealfall so hoch, dass die Hinterbliebenen damit finanzielle Probleme abfedern können, die durch den Tod des Versicherten entstehen. Doch in welchen Situationen ist diese Absicherung vernünftig?
Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll? Drei Beispiele
Petra und Kim sind verheiratet und haben zwei Töchter. Kim hat einen gutbezahlten Job in einer Unternehmensberatung, Petra arbeitet als Buchhändlerin in Teilzeit. Würde Kim etwas zustoßen, hätte Petra Probleme, mit ihrem Einkommen die Familie zu ernähren. Deshalb schließt Kim eine Risikolebensversicherung ab. Im Fall der Fälle erhält Petra eine vorher festgelegte Versicherungssumme, mit der sie die Lebenskosten der Familie decken kann.
Saskia und Ole haben sich im Sommer ein altes Bauernhaus auf dem Land gekauft. Ganz ohne Hilfe konnten sie den hohen Kaufpreis nicht stemmen: Sie haben einen Immobilienkredit in Höhe von 250.000 Euro aufgenommen. Sie teilen sich die monatliche Kreditrate. Verstirbt einer der beiden, wird es schwierig, den Kredit mit nur einem Gehalt abzubezahlen. Auch in diesem Fall ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Mit der Versicherungssumme kann der andere Partner den Kredit ablösen.
Nanette hat mit Liliane, einer Freundin aus Studientagen, ein Start-up gegründet. Die beiden machen sich Gedanken darüber, was mit ihrem kleinen Unternehmen passiert, wenn einer von beiden etwas zustößt. Die andere würde nicht nur menschlich fehlen, sondern auch als Geschäftsführerin und Arbeitskraft. Für die beiden Gründerinnen lohnt sich eine Risikolebensversicherung deshalb, um die finanziellen Schwierigkeiten, die der Tod einer wichtigen Person im Unternehmen mit sich bringen kann, aufzufangen.
Wie hoch sind die Kosten einer Risikolebensversicherung?
Die Monatsbeiträge einer Risikolebensversicherung sind vergleichsweise günstig. Bevor Sie die Versicherung abschließen, stellt Ihnen der Versicherer eine Reihe von Gesundheitsfragen und Fragen zu Ihrem Lebensstil. Zu den Faktoren, die den Monatsbeitrag der Risikolebensversicherung beeinflussen, gehören:
- Ihr Alter
- Ihr Gesundheitszustand
- Ihr Beruf
- Ihre Lebensweise (Rauchen, Extremsportarten)
- Vertragslaufzeit
- Höhe der Versicherungssumme
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme ist individuell unterschiedlich. Ihr Einkommen spielt dabei genauso eine Rolle wie der Grund, warum Sie die Versicherung abschließen. Die Personen aus den drei Beispielen von oben könnten wie folgt vorgehen:
- Petra und Kim sollten die Summe so hoch ansetzen, dass Petra auch nach Kims Tod die teure Wohnung halten und Ausbildung oder Studium ihrer Töchter finanzieren kann. Eine Faustregel besagt, dass die Versicherungssumme in diesem Fall am besten das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens beträgt.
- Saskia und Ole haben es einfacher. Da sie nur den Hauskredit absichern wollen, orientiert sich die Versicherungssumme an der Höhe des Darlehens. Was die beiden einberechnen sollten: Die Versicherungssumme wird auf einen Schlag ausgezahlt. Der oder die Hinterbliebene kann mit der Auszahlung der Risikolebensversicherung den Kredit komplett oder teilweise ablösen. Bei einer vorzeitigen Kredittilgung verlangt die Sparkasse oder Bank oft eine Vorfälligkeitsentschädigung, die am besten auch von der Versicherungssumme abgedeckt wird.
- Nanette und Liliane sollten überlegen, welche Kosten auf sie zukommen, wenn einer von ihnen verstirbt. Das können beispielsweise Kosten für die Suche nach einem passenden Ersatz sein, mögliche Verdienstausfälle oder die Rückzahlung eines Unternehmenskredits. Diese Summe zu beziffern ist gar nicht so einfach. Daher ist es sinnvoll, in diesem Fall mit Ihrem Naspa-Berater zu sprechen.
Man unterscheidet bei der Versicherungssumme zwei Optionen. Eine konstante Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags hinweg gleich. Beträgt die Summe 250.000 Euro und die Laufzeit 20 Jahre, bekommen die Hinterbliebenen die 250.000 Euro ausgezahlt, egal, ob der oder die Versicherte in 3 Jahren oder in 19 Jahren verstirbt.
Die fallende Versicherungssumme sinkt hingegen mit der Zeit. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie mit der Risikolebensversicherung einen Hauskauf absichern. Die ausstehende Kreditsumme verringert sich schließlich auch mit der Zeit.
Übrigens: Ändert sich Ihre Lebenssituation während der Vertragslaufzeit, können Sie den Vertrag anpassen. Eine zu hohe Versicherungssumme lässt sich bei Bedarf verringern. Viele Versicherungstarife haben eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie bei bestimmten Ereignissen – Hochzeit, Immobilienkauf, Geburt eines Kindes – die Summe ohne Gesundheitsprüfung erhöhen können. In beiden Fällen sinkt oder steigt auch der Beitrag.
Wie lange sollte die Laufzeit der Risikolebensversicherung sein?
Ähnlich wie bei der Versicherungssumme orientiert sich die Laufzeit an Ihrer individuellen Situation. Schließen Sie die Police ab, um Ihre Familie abzusichern, empfiehlt es sich, dass der Vertrag so lange läuft, bis Ihr jüngstes Kind eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Bei einem Hauskredit orientiert sich die Laufzeit der Versicherung an der Laufzeit des Kredits. Sind Sie sich unsicher, wählen Sie lieber eine längere Laufzeit. Kündigen können Sie den Vertrag immer noch, falls Sie ihn nicht mehr benötigen.
… 2018 nur 17 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Risikolebensversicherung hatten?“
(Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., 2019)
So können sich zwei Partner gegenseitig absichern
Manchmal ist es bei der Risikolebensversicherung sinnvoll, nicht nur eine Person in einer Partnerschaft oder Ehe abzusichern, sondern beide. Stößt einem etwas zu, bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt und umgekehrt. Dafür gibt es drei Möglichkeiten. Welche für Sie geeignet ist, hängt davon ab, ob Sie verheiratet sind oder nicht.
Risikolebensversicherung für verheiratete Paare
Verheiratete Paare haben zwei Möglichkeiten, um sich gegenseitig abzusichern. Als verbundene Risikolebensversicherung bezeichnet man einen gemeinsamen Vertrag für beide Partner. Stirbt einer der beiden, bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Sterben beide gleichzeitig, erhalten die Hinterbliebenen die Summe nicht doppelt, sondern nur einmal. Diese Variante ist sinnvoll, wenn Sie mit der Risikolebensversicherung den Hauskauf absichern wollen, denn dafür benötigen Sie die Versicherungssumme nur einmal.
Die zweite Option sind zwei separate Verträge. Jeder Partner schließt einen Vertrag ab und ernennt den anderen als Bezugsberechtigten. Diese Konstellation bietet maximale Flexibilität: Sie können zum Beispiel unterschiedliche Laufzeiten oder Versicherungssummen festlegen. Auch bei einer Trennung sind Sie flexibler, denn Sie können einfach den Bezugsberechtigten ändern, während Sie bei einer verbundenen Lebensversicherung die ganze Police kündigen müssen. Versterben beide gleichzeitig, erhalten die Hinterbliebenen beide Versicherungssummen.
Eine Besonderheit gibt es: Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann Erbschaftsteuer anfallen. Ehepartner haben dafür einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro (Stand: September 2021). Wer eine höhere Versicherungssumme vereinbart, ist deshalb mit der Über-Kreuz-Variante der Risikolebensversicherung besser beraten, die auch für unverheiratete Paare sinnvoll ist.
Risikolebensversicherung über Kreuz für unverheiratete Paare
Unverheiratete Paare haben einen geringeren Freibetrag von nur 20.000 Euro bei der Erbschaftsteuer (Stand: September 2021). Damit Sie keine Abzüge haben, ist es sinnvoll, die Risikolebensversicherung als Über-Kreuz-Versicherung abzuschließen. Partner A schließt einen Vertrag ab, bei dem er oder sie die Versicherungssumme erhält, wenn Partner B verstirbt. Partner B schließt ebenfalls einen Vertrag ab, in dem Partner A der Versicherte ist. Das bedeutet, der Versicherte des Vertrags ist die jeweils andere Person, nicht man selbst, wie das normalerweise der Fall ist. Da die Auszahlung aus dem eigenen Vertrag erfolgt, unterliegt sie auch nicht der Erbschaftsteuer.
Diese Form der Versicherung wird auch für verheiratete Paare empfohlen, bei denen die Versicherungssumme höher als 500.000 Euro ist, also über dem steuerlichen Freibetrag, liegt.