Sabbatical: Alle Infos

Sabbatical: Alle Infos

Spätestens seit Stichworte wie Work-Life-Balance und Burnout in der Arbeitswelt immer mehr Beachtung finden, ist auch das Thema Sabbatical in aller Munde. Doch was genau bezeichnet der Begriff? Wer hat Anrecht auf ein Sabbatical? Welche Modelle gibt es und wie steht es um Aspekte wie Krankenversicherung und Gehalt? Hier finden Sie die Antworten.

Woher stammt der Begriff Sabbatical?

„Sabbatical“ leitet sich von dem hebräischen Wort „schabat“ ab, was so viel bedeutet wie „ruhen“, „aufhören“. In den USA wurde der Begriff zuerst an Hochschulen als Bezeichnung für ein Forschungs- oder Freisemester benutzt. Heute erstreckt sich seine Bedeutung auf jeglichen längeren Sonderurlaub in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, ob in Form einer Auszeit oder einer Freistellung. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten, es gibt aber keine zeitlichen Obergrenzen für ein Sabbatical. Dauert es ein Jahr, spricht man von einem Sabbatjahr.

Wenn Sie sich für ein Sabbatical bzw. ein Sabbatjahr entscheiden, können Sie die freie Zeit nach eigenem Gutdünken nutzen. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, was Sie während des Sabbaticals tun werden. Es ist aber sinnvoll, ihm den Nutzen, den auch er davon hat, mitzuteilen. Für gewöhnlich wird ein Sabbatical aus einem oder mehreren der folgenden Gründe beantragt:

Sabbatical im Zusammenhang mit dem Beruf oder der Karriere:

  • Weiterbildung
  • Umschulung
  • berufliche Neuorientierung
  • konzentrierte Forschung (an Hochschulen und Universitäten)
  • Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand

Sabbatical im Zusammenhang mit Gesundheit:

  • Vorbeugen von psychischen Erkrankungen wie Burnout
  • Wiedererlangen oder Steigerung von Motivation
  • Pflegen von Angehörigen

Sabbatical im Zusammenhang mit dem Privatleben:

Ein Sabbatical hat den Vorteil, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum aus Ihrem gewohnten Alltag bzw. Lebensentwurf aussteigen und sich anderen Dingen widmen können – ob Familie, Weiterbildungen, Hobbys oder sozialen Projekten. Dieser „Blick über den Tellerrand“ kann ganz unterschiedliche, oft augenöffnende Auswirkungen haben. So können sich Prioritäten für das weitere Leben verschieben, beispielsweise wenn Sie plötzlich entdecken, wie erfüllend es für Sie ist, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Oder wenn Sie nach mehreren langen Reisen feststellen, wie gut Ihnen Ihr gewohntes Umfeld und Ihre Arbeit eigentlich tun, und Sie mit großem Enthusiasmus in den Job zurückkehren.

Wussten Sie, dass …
… für Studenten die Möglichkeit einer Auszeit oder eines Sabbaticals in ihrem zukünftigen Job keine große Rolle spielt? Nur 5 Prozent der Befragten einer Studie gaben ab, dass dies für die Wahl ihres zukünftigen Arbeitgebers wichtig wäre.“
(Quelle: EY Studentenstudie, 2020)

Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Sabbatical bzw. Sabbatjahr planen?

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Vorgesetzten mindestens sechs Monate, besser ein Jahr im Voraus nach der Möglichkeit eines Sabbaticals fragen bzw. über Ihre Planungen informieren. Schließlich muss für den Zeitraum, in dem Sie fehlen werden, Ersatz gesucht werden. Größeren Unternehmen fällt das meist leichter als kleineren.

Zudem sollten Sie sich vorher Gedanken machen, wer vertretungsweise Ihre Arbeit übernehmen könnte. Das unterstreicht Ihr Planungsvermögen und signalisiert Ihrem Arbeitgeber, dass Sie sich Gedanken um das Unternehmen machen und sich nicht bloß auf Ihre Auszeit fokussieren. Haben Sie zudem die wirtschaftliche Situation Ihres Arbeitgebers im Blick: Sollen gerade neue Geschäftsfelder erschlossen oder das Unternehmen umstrukturiert werden, ist kein guter Zeitpunkt, Ihren Vorgesetzten nach einem Sabbatical zu fragen. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch, ob Sie nach Ihrem Sabbatical auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können oder ob er Ihnen stattdessen einen ädaquaten Arbeitsplatz anbieten wird.

Welche Modelle kommen für ein Sabbatical infrage?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Sabbatical bzw. Sabbatjahr zu realisieren. Generell gilt: Während eines Sabbaticals besteht weiterhin der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch, also 24 Tage. Diese Zeit kommt also zur Dauer des Sabbaticals hinzu.

Temporäre Freistellung (ruhendes Arbeitsverhältnis)

Theoretisch können Sie sich unbegrenzt lange freistellen lassen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei dieser Variante verpflichtet sind, selbst für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufzukommen.

Unbezahlter Sonderurlaub

Sie können ein Sabbatical auch im Rahmen eines unbezahlten Sonderurlaubs nehmen. Man spricht dann von einem Kurz-Sabbatical. Die Dauer beträgt dann aber maximal vier Wochen, ansonsten gilt das Arbeitsverhältnis als unterbrochen und der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr. Wenn Sie den Sonderurlaub mit Ihrem Jahresurlaub kombinieren, können Sie die Auszeit auf rund zwei Monate ausdehnen.

Arbeitszeitguthaben

Sie können auch über mehrere Jahre genehmigte Überstunden anhäufen und diese auf einen Schlag abfeiern. Das hat zwei Vorteile: Sie bekommen während dieser Art Sabbatical weiterhin Gehalt überwiesen und der Arbeitgeber zahlt weiter Sozialversicherungsbeiträge für Sie. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Überstunden genehmigt und diese offiziell erfasst – bei Arbeitsmodellen auf Vertrauensbasis funktioniert dieses Sabbatical-Modell nicht.

Lohnverzicht

Bei diesem Modell finanzieren Sie Ihr Sabbatical, indem Sie vorher in Teilzeit gehen, aber de facto weiterhin in Vollzeit arbeiten. Der über diesen Zeitraum eingesparte Teil Ihres Gehalts wird Ihnen dann während Ihrer Freistellungsphase ausgezahlt. Ebenso können Sie gegebenenfalls mit Weihnachts- und Urlaubsgeld verfahren. Sie profitieren dabei davon, dass das Arbeitsverhältnis bestehen und Sie versichert bleiben. Der Gesetzgeber erlaubt diese Variante allerdings erst, wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren und es mehr als 15 Mitarbeiterinnen hat.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical?

Anspruch auf ein Sabbatjahr besteht im Öffentlichen Dienst, also beispielsweise für Lehrerinnen und Lehrer, Beamtinnen und Beamte sowie Polizistinnen und Polizisten. Für die Privatwirtschaft trifft das zumeist nicht zu. Es kann aber sein, dass ein Anspruch auf ein Sabbatical im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert ist. Generell gilt: Ein Sabbatical kann in der Regel erst nach dreijähriger Betriebszugehörigkeit genommen werden.

Bild: S-Com