Vermögenswirksame Leistungen: Steuer-Tipps

Vermögenswirksame Leistungen: Steuer-Tipps

Arbeitnehmer und Auszubildende im Sinne von §1 VermBG haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber. Mit dem Zuschuss zu Anlageformen wie einem Bausparvertrag, einer Baukredit-Tilgung oder einem Fondssparplan lässt sich im Laufe eines Arbeitslebens eine stattliche Summe ansparen. Allerdings sind vermögenswirksame Leistungen nicht steuerfrei. Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes und gelten in der Sozialversicherung als Einkommen, Verdienst oder Entgelt. Außerdem lässt sich über die Steuererklärung zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

 

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Welche Anlageform gewählt wird, bestimmt der Beschäftigte. Vermögenswirksame Leistungen können zum Beispiel in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart werden. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen variiert von Branche zu Branche. Sie liegt zwischen 6 und 40 Euro monatlich.

Um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen VL-fähigen Vertrag abschließen, den er seinem Arbeitgeber in Kopie vorlegt. Die Raten werden dann direkt vom Arbeitgeber an den Vertragspartner des Arbeitnehmers überwiesen, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Tipp: Zahlt der Arbeitgeber weniger, als durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden kann (oder gar keinen Zuschuss), können Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts umwandeln, um den Differenzbetrag aufzustocken. So kann der Arbeitnehmer durch einen Eigenbeitrag die volle Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen.

Vermögenswirksame Leistungen versteuern

Die vermögenswirksamen Leistungen werden grundsätzlich auf das Bruttogehalt angerechnet. Üblicherweise wird auf das höhere Bruttogehalt der übliche Satz an Sozialabgaben und Steuern gezahlt. Anschließend überweist der Arbeitgeber den vollen, ungekürzten VL-Betrag plus die eventuelle Aufstockung des Arbeitnehmers auf das VL-Sparkonto. Demnach verringert sich das Nettogehalt.

Beispielrechnung für VL und staatliche Förderung in der Steuererklärung: Ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kinder bezieht ein Bruttogehalt von 2.000 Euro. Er erhält zusätzlich 40 Euro pro Monat als vermögenswirksame Leistungen. Damit steigt sein Bruttogehalt auf 2040 Euro. Davon zahlt er 307,06 Euro Steuern und 418,20 Euro Sozialabgaben, insgesamt 725,26 Euro. Als Nettogehalt bleiben dann 1274,74 Euro. Davon werden noch die 40 Euro VL vom Arbeitgeber und weitere 40 Euro aus der Tasche des Arbeitnehmers in einen Bausparvertrag gezahlt, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Am Ende bleiben ihm 1194,74 Euro.

Ohne die vermögenswirksamen Leistungen und die Zahlungen zur Erlangung der Wohnungsbauprämie würden ihm nach Steuer und Sozialabgaben ungefähr 1254,28 Euro bleiben. Er hat also zwar fast 60 Euro weniger im Monat, doch dafür legt er jeden Monat 80 Euro an – plus staatliche Förderung und Zinsen.

Wussten Sie, dass …
… man in Hessen im Durchschnitt 52,15 Tage auf seinen Steuerbescheid wartet? Flotter sind die Berliner Finanzämter mit gut 40 Tagen.“
(Quelle: Bund der Steuerzahler, 2020)

Vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung wo eintragen?

Die Anlage VL ist ein Bescheinigungsformular, das heißt, es wird nicht vom Steuerpflichtigen ausgefüllt, sondern vom Vertragspartner, mit dem der Vertrag über die VL abgeschlossen wurde. Der Arbeitnehmer reicht sie dann zusammen mit seiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.

Wichtig ist das vor allem für alle, die zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage erhalten möchten. Die Anlage VL ist zugleich das Antragsformular für die Arbeitnehmersparzulage. Fehlt sie, erhält man die staatliche Förderung nicht. Seit dem Steuerjahr 2016 sollte sich dieses Problem allerdings erledigt haben. Die Papierform wurde durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt. Diese wird vom Anlageinstitut per Datenübertragung an das Finanzamt übermittelt. Bis zum 28. Februar des Folgejahres sollte das Finanzinstitut die Daten der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung auch an Sie übermittelt haben. Folgende Informationen enthält die Anlage VL:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Steuer-ID des Arbeitnehmers
  • jeweiliger Jahresbetrag der vermögenswirksamen Leistungen in Euro
  • Art der Anlage
  • Jahr, dem die vermögenswirksame Leistung zuzuordnen ist
  • Ende der Sperrfrist

Wann gibt es die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat zusätzlich und bezuschusst damit die vermögenswirksamen Leistungen. Allerdings ist sie einkommensabhängig und sie wird nur bei bestimmten Anlageformen gezahlt. Der Staat sieht nur beim Bausparen und Fondssparen eine zusätzliche Förderung vor. Beide Anlageformen sind an Einkommensgrenzen gebunden. Das jährliche Nettoeinkommen darf nicht höher als 40.000 Euro (bei Verheirateten das Doppelte, also 80.000 Euro) sein.

Hinweis: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wirken niedrig. Allerdings beziehen sie sich nicht auf das Jahresbruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Kinderfreibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und Steuerpauschbeträgen senken das Einkommen entsprechend. Es lohnt sich also in vielen Fällen, einen Antrag zu stellen.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Wichtig für die Steuererklärung und die vermögenswirksamen Leistungen ist, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage nur über die Anlage VL der Steuererklärung erhalten. Der Antrag auf die Sparzulage ist spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres zu stellen. Im Steuerhauptformular auf Seite 1 ist es außerdem notwendig, die Kästchen „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ und „Anlage VL“ anzukreuzen. In der Anlage N geben Sie zusätzlich noch die Anzahl der Bescheinigungen an.

Fazit: Vermögenswirksame Leistungen nicht steuerfrei

Vermögenswirksame Leistungen müssen in der Steuererklärung angeführt werden. Das Gute: Sie brauchen kaum etwas zu machen. Die Anlage VL wird von dem Finanzinstitut ausgefüllt, bei dem Sie Ihren Sparvertrag abgeschlossen haben, auf den Sie die vermögenswirksamen Leistungen einzahlen. Nur wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen beantragen möchten, machen Sie auf weiteren Formularseiten Angaben. Wermutstropfen beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen: Sie sind nicht steuerfrei. Es fallen Sozialabgaben und Steuern an wie beim restlichen Lohn.