Wer sich bereit für ein Kind fühlt, möchte sich nach der Geburt ganz dem Nachwuchs widmen – ohne die Doppelbelastung durch Arbeit und Kindererziehung. Das gilt für die meisten Mütter und immer häufiger auch für Väter. Der Gesetzgeber erlaubt Eltern, bis zu 3 Jahre Auszeit vom Job zu nehmen. Das Zauberwort heißt Elternzeit. Allerdings müssen bestimmte Dinge beachtet werden, damit Mütter und Väter die Zeit mit Kind auch genießen können. Und nicht immer muss der Arbeitgeber zustimmen.
Wer darf Elternzeit beantragen?
Alle Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes berufstätig waren, dürfen Elternzeit nehmen. Adoptiv- und Pflegeeltern haben die gleichen Rechte. Und wenn der leibliche Elternteil zustimmt, darf das Kind aus einer früheren Beziehung auch vom neuen Partner betreut werden. Sind die Eltern noch minderjährig, besuchen noch die Schule oder befinden sich in einer Ausbildung, dürfen auch die Großeltern eine Elternzeit in Anspruch nehmen, die sogenannte Großelternzeit.
Grundsätzlich kann in jedem Arbeitsverhältnis Elternzeit genommen werden. Das gilt auch für befristete Verträge, bei Teilzeitarbeitsverträgen und geringfügiger Beschäftigung. Darüber hinaus können auch Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler und in Heimarbeit Beschäftigte Elternzeit beantragen.
Wann darf ich Elternzeit nehmen?
Während der gesamten Dauer der Elternzeit ist der jeweilige Elternteil von der Arbeit freigestellt, um sich ganz dem Nachwuchs zu widmen. Insgesamt 36 Monate bis zum 8. Lebensjahr des Kindes dürfen Sie Elternzeit nehmen. In der betreuungsintensiven Phase bis zum 3. Lebensjahr haben Mütter und Väter einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Beide Elternteile werden dabei separat betrachtet: Wer Zeit zu dritt verbringen möchte, dem wird auch das ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind selbst betreut wird und ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
Wie lange die Elternzeit dauern soll, muss bei der Beantragung verbindlich festgelegt werden. Dabei muss sie nicht an einem Stück genommen werden. Es darf auch unterbrochen werden. Und es ist möglich, einzelne Tage oder Wochen zu nehmen. Den Beginn der Elternzeit und dessen Dauer legen Väter und Mütter selbst fest. Theoretisch können Eltern bis zum 8. Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen. Allerdings besteht nach dem 3. Lebensjahr kein Rechtsanspruch mehr. Wenn Sie sich beispielsweise entschließen, nach der Geburt nur 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und die verbliebenen 12 Monate im 5. Lebensjahr, dann muss Ihr Arbeitgeber letzterem nicht zustimmen. Allerdings muss er dafür stichhaltige Gründe anführen.
Info: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Mütter und Väter die Elternzeit vorzeitig beenden, wenn währenddessen ein weiteres Kind geboren wird. Die nicht in Anspruch genommene Zeit darf dann ans Ende einer zweiten Elternzeit gehängt werden. Der Arbeitgeber muss allerdings zustimmen.
Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Wann sie die Elternzeit beantragen, müssen sich vor allem Väter fragen – und sie müssen darauf achten, nicht zu früh vorzupreschen. Während Mütter schon in der Schwangerschaft und im Mutterschutz vom Kündigungsschutz profitieren, gilt dieser für Väter erst 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Der Beginn der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Elternzeit direkt an die Geburt des Kindes oder die Mutterschutzfrist anschließen soll. Die 7 Wochen richten sich nach dem errechneten Geburtstermin. Für Mütter gelten dagegen 7 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Demnach müssen sie spätestens in der ersten Lebenswoche ihres Kindes den Antrag beim Arbeitgeber einreichen.
Wenn der Antrag für die Elternzeit beim Arbeitgeber eingegangen ist, steht der Auszeit vom Job in den ersten 3 Jahren nichts mehr im Weg. Viele Unternehmen bieten Vordrucke für ihre Arbeitnehmer an. Ansonsten reicht ein formloser Antrag, in dem genau angegeben ist, in welchem Zeitraum Sie die Elternzeit planen. Dabei muss genau festgelegt werden, wie die ersten 24 Monate gestaltet werden sollen. Spätestens 8 Wochen vor Ablauf des zweiten Jahres muss die weitere Elternzeit geplant werden. Wer übrigens zu Beginn der Elternzeit 3 Jahre beantragt hat, kann vor Ablauf des zweiten Jahres das dritte auch später nehmen.
Darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Bis zu 30 Stunden dürfen Mütter und Väter während der Elternzeit arbeiten. Unter bestimmten Bedingungen haben sie einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten:
- Es sind mehr als 15 Personen (ohne Auszubildende) im Unternehmen beschäftigt.
- Sie gehören mindestens seit einem halben Jahr dem Betrieb an.
- Der Arbeitgeber führt keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen an.
- Der Wunsch nach Teilzeit wurde bereit beim Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Seit Juli 2015 mehr Flexibilität
Das Programm des Familienministeriums ElterngeldPlus soll die Elternzeit seit Juli 2015 flexibler gestalten. Anstatt der bisherigen 12 Monate können Mütter und Väter 24 Monate im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr nehmen. Dafür benötigen Eltern nicht die Zustimmung des Arbeitgebers, dieser darf den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen aber ablehnen. Die Anmeldefrist für Elternzeiten in diesem Lebensabschnitt des Kindes erhöhen sich auf 13 Wochen.