Zu jedem Studiengang gibt es auch eine Regelstudienzeit. Doch für viele Studierende ist es schwierig, diese einzuhalten. Ist das ein Problem? In diesem Artikel erklären wir, was die Regelstudienzeit ist, was es bedeutet, wenn Sie sie überschreiten, und wieso besonders BAföG-Empfänger:innen ein Auge darauf haben sollten.
Regelstudienzeit: Was ist das?
Die Regelstudienzeit gibt an, wie viele Fachsemester nötig sind, um einen Studiengang abzuschließen. Sie unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Regel beträgt sie bei Bachelorstudiengängen sechs bis acht Semester, während für Masterstudiengänge meist zwei bis vier Semester angesetzt sind. Wie viel Regelstudienzeit tatsächlich für einen Studiengang vorgesehen ist, geht aus der jeweiligen Prüfungs- oder Studienordnung hervor.
Regelstudienzeit überschritten: Was tun?
Nicht jede:r Studierende schafft das Studium in der vorgeschriebenen Zeit. Überschreiten Sie die Regelstudienzeit, besteht jedoch erstmal kein Grund zur Panik. Sie können normalerweise wie gewohnt weiter studieren. Dass die Regelstudienzeit überschritten wird, ist nämlich nichts Ungewöhnliches. Sie ist relativ knapp angesetzt und für viele Studierende eine Herausforderung. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe
:
- Auslandssemester
- Praktikum
- Nebenjobs, um das Studium zu finanzieren
- Zu wenig Seminarplätze
- nicht bestandene Prüfungen
- Krankheiten
- Schwangerschaft, Kinderbetreuung
- Pflege von Angehörigen
Auch wenn es zunächst keine Konsequenzen hat, wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, sollten Sie überprüfen, ob in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs eine Höchstsemesterzahl angegeben ist. Überschreiten Sie diese, kann es zu einer Zwangsexmatrikulation oder zu Langzeitstudiengebühren kommen, die deutlich höher ausfallen als der reguläre Semesterbeitrag.
BAföG und Regelstudienzeit
BAföG und Regelstudienzeit stehen in direktem Zusammenhang miteinander. Wird die Regelstudienzeit überschritten, endet auch die BAföG-Förderung. Zudem ist ab dem vierten Studiensemester ein sogenannter Leistungsnachweis nötig, den Sie dem BAföG-Amt vorlegen. Dieser beinhaltet alle bisher erbrachten Leistungen während des Studiums und die Anzahl der Credit-Points, die Sie insgesamt erreicht haben. Dadurch kann das BAföG-Amt einschätzen, ob Sie das Studium in der Regelstudienzeit schaffen.
Eine Verlängerung der BAföG-Zahlungen können Sie grundsätzlich nur unter Angabe außergewöhnlicher Gründe beantragen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Arbeiten in einer Fachschaft
- Auslandssemester
- Schwangerschaft oder Kindererziehung
- schwere Krankheit
- fehlende Prüfungen für die Abschlussprüfung
Doch was tun, wenn sich das Studium noch mehr verlängert, weil Sie durch den Wegfall des BAföGs mehr nebenbei arbeiten müssen, um Ihr Studium zu finanzieren? In einem solchen oder ähnlichen Fall kann ein KfW-Studienkredit helfen. Wir beraten Sie gerne.
Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wegen Corona
Die Corona-Pandemie hat es Studierenden schwer gemacht, die Regelstudienzeit einzuhalten. Viele Bundesländer haben deshalb die Regelstudienzeit zwischen Sommersemester 2020 und Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt. Das bedeutete, dass diese Semester nicht gezählt wurden. Die Regelstudienzeit verlängert sich dadurch für die betroffenen Student:innen. Das hat auch Auswirkungen auf die BAföG-Förderungshöchstdauer. Diese verschiebt sich automatisch um die Anzahl der sogenannten Nullsemester, also um jene Semester, die durch die Pandemie nicht zur Regelstudienzeit hinzugezählt wurden.
… 32,8 Prozent der Hochschulabsolvent:innen im Jahr 2020 ihr Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen haben?“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021)
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