Ohne sie können Sie sich nicht für einen Studiengang einschreiben: Wer in Deutschland studiert, benötigt eine Krankenversicherung. Wie Sie sich als Student versichern und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.
Beitragsfrei in der Familienversicherung
Viele Studenten benötigen keine eigene Krankenversicherung, sondern sind beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert. Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen gilt für Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Passen Sie auf, falls Sie neben dem Studium jobben: Verdienen Sie mehr als 450 Euro, fallen Sie aus der Familienversicherung.
Auch wenn Sie nur vorübergehend geringfügig beschäftigt sind, bleiben Sie in der Familienversicherung.
BAföG-Zahlungen, Unterhalt von Ihren Eltern sowie Kindergeld zählen nicht als Einkommen. Sie dürfen diese Einkommensgrenzen im Jahr höchstens zwei Monate überschreiten. Ansonsten endet die Familienversicherung für Sie.
Auch wenn Sie nicht sofort Ihren Traumstudienplatz bekommen, bleiben Sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs über Ihre Eltern versichert. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie keine Ausbildung machen und nicht mehr als 450 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) verdienen.
Günstig in der studentischen Krankenversicherung
Haben Sie das 25. Lebensjahr vollendet, müssen Sie sich selbst versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gewährt Ihnen alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem reduzierten Beitrag. Dieser liegt monatlich bei mindestens 76,04 Euro plus 22,69 Euro Pflegeversicherung (Stand: August 2019). Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Beziehen Sie BAföG, können Sie einen Zuschuss für die studentische Krankenversicherung beantragen.
Um die Studentenversicherung zu beantragen, legen Sie der gewünschten Krankenkasse eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor. Die Versicherung endet, sobald Sie Ihr Studium abgeschlossen haben oder exmatrikuliert wurden. Sie gilt allerdings höchstens bis zum 14. Fachsemester bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs. Anschließend versichern Sie sich freiwillig bei einer Krankenkasse.
Arbeiten Sie neben dem Studium, achten Sie darauf, dass Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ansonsten versichern Sie sich freiwillig oder über Ihren Arbeitgeber. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) dürfen Sie höchstens 450 Euro im Monat verdienen. Kurzfristig können Sie auch mehr verdienen – allerdings beschränkt auf 3 Monate bzw. höchstens an 70 Arbeitstagen im Jahr. Wichtig ist auch die Arbeitszeit: Generell dürfen Studenten nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ansonsten verlieren sie ihren Studentenstatus. Arbeiten Sie vor allem abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien, dürfen Sie auch länger arbeiten.
Als Student privat versichert?
Sind beide Eltern oder der Elternteil mit dem höheren Verdienst privat versichert, profitieren Sie nicht von der beitragsfreien Familienversicherung. In diesem Fall treten Sie entweder der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten bei oder Sie lassen sich ebenfalls privat versichern. Eine private Krankenversicherung bietet normalerweise mehr Leistungen als die gesetzliche. Sie ist in vielen Fällen aber teurer.
Wollen Sie sich während des Studiums privat versichern, benötigen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese erhalten Sie bei einer der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Nachweis, dass Sie sich anschließend privat versichern. Überlegen Sie sich diesen Schritt gut. Treten Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus, können Sie erst wieder zurück in das gesetzliche System, wenn Sie nach Beendigung des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Brechen Sie Ihr Studium ab, finden Sie nicht sofort einen Job oder arbeiten Sie danach als Selbstständiger oder Freiberufler, bleiben Sie in der privaten Krankenversicherung, profitieren aber nicht mehr von den günstigeren Studententarifen.
Wirklich lohnenswert ist die private Krankenversicherung für Kinder von Beamten. Ihre Eltern erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Dadurch wird die private Krankenversicherung sehr günstig für Sie. Allerdings ist die Beihilfe ans Kindergeld gekoppelt. Ab dem 25. Lebensjahr entfällt dieses und Sie sind dazu verpflichtet, sich selbst privat zu versichern. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall während des Studiums nicht möglich.
Was passiert, wenn ich mich nicht krankenversichere?
In Deutschland gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie benötigen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung oder sind über Ihren Dienstherren versichert. Wenn Sie sich nicht versichern, zum Beispiel, weil Sie sich die Versicherungsbeiträge nicht leisten können, zahlen Sie Ihre Arztbesuche und Behandlungen aus eigener Tasche. Selbst, wenn Sie selten zum Arzt gehen – ein Unfall kann jedem passieren und Krankenhausaufenthalte sind teuer. Doch das sind nicht die einzigen Kosten. Treten Sie wieder in eine Krankenversicherung ein, müssen Sie die Beiträge für den Zeitraum, in dem Sie nicht versichert waren, und einen Säumniszuschlag nachzahlen. Sie häufen also einen Schuldenberg an. Studenten haben ein weiteres Problem: Ohne gültige Krankenversicherung können Sie sich gar nicht immatrikulieren. Sind Sie als Student mit Ihren Beiträgen im Rückstand, informiert Ihre Krankenkasse Ihre Hochschule. Zahlen Sie die ausstehenden Beiträge nicht zurück, droht Ihnen die Exmatrikulation.