Doppelt qualifiziert dank Zweitstudium

Doppelt qualifiziert dank Zweitstudium

Als Chance zum Berufswechsel oder schlicht aus Interesse heraus: Es gibt einige Gründe, die Berufstätige dazu bewegen, ein Zweitstudium zu beginnen. Damit Sie mit Ihrem Studienwunsch nicht plötzlich an unvorhergesehenen Hürden scheitern, sollten Sie die Fragen der Zulassung und Finanzierung bereits im Vorfeld klären.

In einem Zweitstudium noch mal ganz Neues erlernen

Ein Zweitstudium absolvieren Sie, wenn Sie bereits erfolgreich einen grundständigen Studiengang abgeschlossen haben. Ein weiterführendes Master- oder Promotionsstudium zählt nicht dazu. Ein Zweitstudium bedeutet vielmehr einen akademischen Neubeginn: Sie studieren ein Fach, das sich thematisch grundlegend von Ihrem ersten unterscheidet.

Wer vor dem Examen eine andere Studienrichtung einschlägt, hat sein Erststudium noch nicht beendet und nimmt in diesem Fall lediglich einen Studienwechsel vor. Von einer Zweitausbildung abzugrenzen ist auch das Parallelstudium, bei dem Sie zwei Studiengänge gleichzeitig absolvieren, und zwar noch bevor Sie Ihren ersten Hochschulabschluss erlangt haben.

Gute Gründe für ein Zweitstudium

Wer den Weg bis zum akademischen Abschluss noch einmal gehen will, sollte dafür gute Gründe haben. Schließlich ist ein Studium mit Anstrengung verbunden, es ist zeitintensiv, und Sie verzichten in der Regel zumindest auf einen Teil Ihres Gehaltes. Unter Umständen lässt Sie die Hochschule auch nur zu, wenn Sie Ihr Studieninteresse nachvollziehbar begründen.

Sie wollen beruflich eine ganz neue Richtung einschlagen? Wenn die akademische Erstausbildung und das anschließende Arbeitsleben Ihre Erwartungen an Beruf und Karriere nicht erfüllt haben, kann ein Zweitstudium die Lösung sein. Informieren Sie sich vorher, ob für Ihre Karriereziele ein weiterer Studienabschluss tatsächlich unabdingbar ist. Mitunter genügen auch weniger aufwendige Alternativen wie eine Umschulung oder eine längere Weiterbildung.

Wenn Sie eine wissenschaftliche Karriere anstreben, kann ein zweites Studium allerdings eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Sie qualifizieren sich weiter oder eröffnen sich durch eine interdisziplinäre Weiterbildung neue Forschungsperspektiven. Unter Umständen können Sie sich sogar Leistungen aus dem Erststudium anrechnen lassen. Nicht immer verfolgen Studieninteressierte ein derart klares Ziel. Auch persönliches Interesse an einem neuen Themenbereich und die Erweiterung des eigenen Horizonts sind häufig genannte Motive.

Hürde für das Zweitstudium: Die Zulassungsbeschränkung

Viele Hochschulen haben für Studiengänge mit örtlichem Numerus clausus Sonderquoten für Zweitstudierende festgelegt. Normalerweise stehen nur 2 bis 4 Prozent aller Studienplätze Bewerbern zur Verfügung, die bereits ein Studium absolviert haben – und zwar ganz unabhängig von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder den bereits vorliegenden Wartesemestern. Die Bewerber müssen sich einem gesonderten Auswahlverfahren unterziehen und konkurrieren miteinander um die besten Gründe für den Studienwunsch. Denn in der Regel entscheidet Ihr Begründungsschreiben über die Zulassung. Um Ihre Erfolgschancen zu verbessern, sollten Sie den Gutachtern also stichhaltige Argumente präsentieren.

Wenn es um die Zulassung geht, haben Zweitstudierende also oft das Nachsehen. Denn zunächst werden Studieninteressierte zugelassen, die noch keinen Abschluss haben. Deshalb stehen meist nur in nicht-zulassungsbeschränkten Fächern die Chancen wirklich gut, den Traum vom Zweitstudium zu verwirklichen.

Klare Regeln hat die Stiftung für Hochschulzulassung aufgestellt, die für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie gelten. Aber auch viele Hochschulen legen ihrem internen Auswahlverfahren häufig diese Kriterien zugrunde. Die Kandidaten werden, ihren Studiengründen entsprechend, unterschiedlichen Bewerbergruppen zugeteilt. Mittels eines Punktesystems werden die Begründungen unterschiedlich stark gewichtet. Das sieht folgendermaßen aus:

  • Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte): Diese liegen nur vor, wenn der angestrebte Beruf ausschließlich mithilfe eines Zweitstudiums ausgeübt werden kann. Wer zum Beispiel nach einem Lehramtsstudium Schulpsychologe werden will, benötigt ein Psychologiestudium.
  • Wissenschaftliche Gründe (7,9 oder 11 Punkte): Wer sich in der Forschung etablieren will und mit einem Zweitstudium diesem Ziel näher kommt, kann diese Gründe geltend machen.
  • Besondere berufliche Gründe (7 Punkte): Nur wenn ein Zweitstudium die berufliche Situation des Bewerbers deutlich verbessert und eine sinnvolle Ergänzung darstellt, greift dieses Kriterium. Ein Berufswechsel ist hiervon ausgenommen.
  • Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte): Hier sollte klar erkennbar sein, dass ein weiteres Studium den Bewerber beruflich voranbringt, selbst wenn der ergänzende Aspekt nicht deutlich wird.
  • Sonstige Gründe (1 Punkt): In diese Bewerberkategorie fallen überwiegend Interessierte, die nach einer beruflichen Auszeit – bedingt etwa durch eine Familienphase – wieder in die Berufswelt zurückkehren wollen.

Darüber hinaus sind weitere Kriterien wie die Note des Abschlusszeugnisses und örtliche Präferenzen relevant.

Zweitstudium finanzieren

Zu einigen Finanzierungsquellen haben Sie als Zweitstudierender keinen Zugang. Ein BAföG-Anspruch besteht in den meisten Fällen nicht mehr. Ebenso werden viele Stipendien ausschließlich an Erststudierende vergeben oder sind altersbeschränkt. Dafür stellen einige Privatstiftungen sowie das Deutschlandstipendium eine finanzielle Förderung in Aussicht. Darüber hinaus gewährt die mit den Sparkassen kooperierende Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zweitstudierenden bis zu einem Alter von 45 Jahren einen Studienkredit.

Planen Sie ein Zweitstudium in Hessen, brauchen Sie an den staatlichen Hochschulen keine Gebühren zu entrichten. Hingegen ist in Rheinland-Pfalz ein Zweitstudium mitunter kostenpflichtig. Die Universität Mainz erhebt beispielsweise eine Semestergebühr in Höhe von 650 Euro. Sind Sie darauf angewiesen, neben dem Zweitstudium Geld zu verdienen, dann eignen sich vor allem ein Fernstudium, ein berufsbegleitendes Studium oder eine duale Ausbildung.