Wenn die Eltern das Studium ihres Kindes nicht finanzieren können, der (oder die) Studierende keinen Anspruch auf BAföG hat, kein Stipendium erhält und auch ein Studentenjob nicht in Frage kommt – dann bietet ein Studienkredit finanzielle Unterstützung. Am häufigsten wird der KfW-Studienkredit gewählt, weil er in der Regel die günstigsten Konditionen bietet. Zudem genießt die KfW-Bank als staatliche Förderbank besonders großes Vertrauen.
Studium finanzieren mit einem Studienkredit der KfW-Bank
Der KfW-Studienkredit ermöglicht Studierenden, während des Erst- oder Zweitstudiums, der Promotion oder während eines Auslandssemesters die Lebenshaltungskosten zu stemmen. Allerdings folgt die KfW-Bank bei der Auszahlung strengen Regelungen. Was manche im Kleingedruckten überlesen: Spätestens zum Ende des sechsten Fördersemesters fordert die KfW-Bank einen Nachweis der bisherigen Studienleistungen. Ein Fördersemester umfasst ein vollständig absolviertes Fachsemester ab Finanzierungsbeginn. Auch frühere Semester, die durch den KfW-Studienkredit finanziert wurden, beispielsweise vor einem Studienfachwechsel, zählen gegebenenfalls dazu. Kann der Studierende der KfW-Bank diesen Leistungsnachweis nicht erbringen, stellt sie die Kreditauszahlung ein.
Das sechste Fördersemester endet – je nachdem, wann die Auszahlung begonnen wurde – entweder am 31.03. oder 30.09. eines Jahres. Sie müssen bei der KfW-Bank Ihren Leistungsnachweis spätestens zum 15.04. beziehungsweise 15.10. eingereicht haben, also maximal zwei Wochen nach Ende des für Sie gültigen Förderzeitraums. Ihr individueller Zeitpunkt, zu dem Sie den Leistungsnachweis erbringen müssen, wird im Online-Kreditportal angezeigt. Eine verspätete Abgabe führt sofort zum Auszahlungsstopp.
Eine individuelle Prüfung unvollständiger Leistungsnachweise findet dabei nicht statt. Wer – aus welchem Grund auch immer – die geforderten Leistungen nicht nachweisen kann, erhält keine weitere Auszahlung. Die KfW-Bank begründet dies damit, dass andernfalls der Verwaltungsaufwand steigen würde. Dadurch würden sich auch die Kosten erhöhen, was nicht im Interesse der Studierenden wäre.
Wie erfolgt der Leistungsnachweis?
Zunächst lädt man das entsprechende Formular zum Leistungsnachweis bei der KfW-Bank herunter und füllt die erforderlichen Felder aus. Die notwendigen Angaben sind:
- die Nummer des KfW-Geschäfts- oder Vertriebspartners (KfW-GP-Nr.)
- die Nummer des eigenen Darlehenskontos
- Name und Vorname
- Name und Ort der Hochschule
- Studienfach
- angestrebter Abschluss
Wie kann ich meine Studienleistungen der KfW-Bank nachweisen?
Den eigentlichen Leistungsnachweis kann man auf zweierlei Weise erbringen:
- mit einer Bestätigung durch die Hochschule
- ohne eine Bestätigung durch die Hochschule
Mit Bestätigung durch Hochschule
Im ersten Fall legen Sie das Formular der Hochschule vor. Diese bestätigt der KfW-Bank, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Weiterführung des Studienkredits erfüllt sind. Wer ein Vollzeitstudium aufgenommen hat, hat mindestens 50 Prozent der Leistungen nachzuweisen, die für einen Studienabschluss notwendig sind. Bei Bachelorstudiengängen sind mindestens 90 ECTS-Punkte zu erbringen.
Studenten, die weniger als 20 Stunden pro Woche studieren – und damit als „Teilzeitstudenten“ gelten – brauchen weniger als 50 Prozent der für den Studienabschluss vorgeschriebenen Leistungen beziehungsweise weniger als 90 ECTS-Punkte zu erbringen. Je mehr Teilsemester Sie innerhalb des Förderzeitraums studieren (wodurch der Anteil an Vollsemestern sinkt), desto niedriger fallen die Mindestanforderungen aus, die Sie nach sechs Fördersemestern zu erfüllen haben. Die KfW-Bank verlangt dann folgende Leistungsnachweise:
Anteil der Teilsemester | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Mindest-Prozentpunkte | 45,83 | 41,67 | 37,50 | 33,33 | 39,17 | 25,00 |
Mindest-ECTS-Punkte | 82,5 | 75,0 | 67,5 | 60,0 | 52,5 | 45,0 |
Ohne Bestätigung durch die Hochschule
Man kann den Leistungsnachweis auch an die KfW-Bank schicken, ohne eine Bestätigung der Hochschule vorzulegen. Dazu reicht man zusammen mit dem Antrag eines der folgenden Dokumente ein:
- Zeugnis der Zwischenprüfung/des Vordiploms
- BAföG-Leistungsnachweis
- für Bachelorstudiengänge: Leistungsspiegel mit Angabe von mindestens 90 ECTS-Punkten in dem Studiengang, der von der KfW-Bank finanziert wird
- Zeugnis der Abschlussprüfung im Studiengang, der von der KfW-Bank finanziert wird
Zwei Wochen Bearbeitungszeit
Doch ob mit oder ohne Hochschulbestätigung: In jedem Fall wird der Leistungsnachweis per Post an die KfW-Bank in Bonn geschickt. Innerhalb von zwei Wochen bearbeitet die Förderbank dann den Nachweis. Anschließend bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass die Bearbeitung erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese Nachricht erhalten Sie nicht als Brief, sondern sie wird direkt in den Posteingang des Online-Kreditportals gestellt.
… im Jahr 2018 mehr als 22.500 Studierende einen KfW-Studienkredit abgeschlossen haben?“ (Quelle: CHE-Studienkredit-Test, 2018)
Weitere Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit
Für die Auszahlung des KfW-Studienkredits sind weitere Voraussetzungen – laufend beziehungsweise einmalig – zu erfüllen.
Immatrikulationsbescheinigungen
Der Leistungsnachweis ist nicht der einzige Beleg, den Sie bei der KfW-Bank im Laufe des Studiums einreichen müssen. Auch Ihre Immatrikulation weisen Sie jedes Semester neu nach. Diese Bescheinigung schicken Sie aber nicht per Post an die KfW-Bank, sondern über das Online-Kreditportal. Um das Portal nutzen zu können, ist es notwendig, dass Sie zuvor freigeschaltet wurden. Die Zugangsdaten beantragen Sie bei Ihrem KfW-Vertriebspartner – zum Beispiel der Naspa.
Der Stichtag ist in der Regel der 15. Oktober für das Wintersemester und der 15. April für das Sommersemester. Das Prozedere ist streng reglementiert. Gibt man nämlich die jeweils aktuelle Immatrikulationsbescheinigung nicht rechtzeitig ab, stoppt die KfW-Bank die weitere Auszahlung. Die Rate für Oktober beziehungsweise April erhält man noch, doch danach ist dann Schluss. Man wechselt sofort in die Karenzphase und beginnt anschließend mit der Rückzahlung.
Bestätigung der Hochschule nach 10 Semestern
Wer von der KfW-Bank eine Studienfinanzierung über 14 Semester erhält, bekommt in der Regel das Geld zunächst nur bis zum Ende des 10. Fördersemesters ausgezahlt. Damit auch die Raten für die übrigen Semester überwiesen werden, ist im 10. Fördersemester eine Bescheinigung der Hochschule vorzulegen, dass der Studierende den Studienabschluss innerhalb der nächsten vier Semester erfolgreich schafft.