Als Werkstudent im Betrieb arbeiten

Als Werkstudent im Betrieb arbeiten

Über einen Zuverdienst freut sich wohl jeder Student. Das oft knappe Budget lässt schließlich kaum etwas übrig für Reisen, hochwertige Kleidung oder teures Ausgehen. Noch besser ist es, wenn der Job während des Studiums auch gleich einen Eindruck vom späteren Beruf vermitteln kann. Genau das soll die Tätigkeit als Werkstudent ermöglichen. Damit Steuern und Sozialabgaben das kleine Gehalt nicht zu sehr minimieren, sind Werkstudenten von vielen Beiträgen befreit. Dabei sind allerdings auch Regeln bezüglich der Arbeitszeit und des Einkommens zu beachten.

Die wichtigsten Regeln für Werkstudenten

Ein Werkstudent muss in erster Linie Student und nicht Beschäftigter sein. In Zahlen bedeutet das, dass er nicht mehr als 20 Stunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten darf. Der wichtigste Vorteil bei einem Werkstudentenvertrag sind die wegfallenden Sozialabgaben: Für Werkstudenten entfallen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allein die Beiträge zur Rentenversicherung sind zu entrichten.

In den folgenden Fällen kann man laut den Rahmenbedingungen kein Werkstudent sein:

  • innerhalb eines Teilzeit- oder Promotionsstudiums
  • im Rahmen eines dualen Studiums
  • während eines Urlaubssemesters

Auf die Krankenversicherung hat ein Werkstudentenjob grundsätzlich keinen Einfluss. Sie muss unabhängig von der Beschäftigung abgeschlossen werden. Wenn Sie einen Job während des Studiums beginnen, sollten Sie Ihre Krankenkasse darüber informieren.

Die 20-Stunden-Regel: Keine Regel ohne Ausnahme

Abweichungen von der 20-Stunden-Grenze sind erlaubt. Wer als Werkstudent während der vorlesungsfreien Zeit in einem Betrieb arbeitet, darf beispielsweise mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Insgesamt darf ein Werkstudent innerhalb eines dauerhaften Arbeitsverhältnisses in 26 Kalenderwochen eines Jahres mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einem Arbeitsvertrag, der auf 3 Monate bzw. 70 Tage befristet ist, sind Abweichungen ebenfalls erlaubt. Bei mehreren Jobs werden die Stunden addiert.

Die 20-Stunden-Regel: Keine Regel ohne Ausnahme

Wie viel darf man als Werkstudent verdienen?

Anders als bei einem Minijob ist das Gehalt eines Werkstudenten nicht bei 520  Euro gedeckelt. Wer allerdings mit seinem Verdienst den steuerlichen Grundfreibetrag überschreitet, muss Lohnsteuer zahlen. Im Jahr 2023 liegt der jährliche Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 909 Euro.

Wer über die elterliche Familienversicherung krankenversichert ist, darf außerdem nicht mehr als 485 Euro im Monat verdienen. Wessen Verdienst darüber liegt, ist verpflichtet, sich selbst zu versichern. Dabei ist nur der ermäßigte Studentenbeitrag zu zahlen. BAföG-Bezieher sollten außerdem beachten, dass ab einem jährlichen Verdienst von 6.251,04 Euro (Stand 2023) die im Rahmen des BAföG bewilligte Summe sich verringert.

Fazit: Arbeiten (fast) ohne Sozialabgaben

Die Arbeit als Werkstudent ermöglicht es, wertvolle praktische Erfahrung zu sammeln und Geld dazuzuverdienen. Anders als bei Minijobs ist das Gehalt dabei nicht auf 520 Euro begrenzt. Grundvoraussetzung für den Status als Werkstudent ist, dass das Studium und nicht etwa die Arbeit im Mittelpunkt steht.

Maßgeblich ist dafür vor allem die 20-Stunden-Grenze bei der Wochenarbeitszeit. Ein Abweichen von der 20-Stunden-Regel ist erlaubt, wenn:

  • … Sie als Werkstudent nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden innerhalb eines Beschäftigungsjahres arbeiten.
  • … Sie in der vorlesungsfreien Zeit als Werkstudent arbeiten.
  • … das Beschäftigungsverhältnis auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist.

Wenn die Bedingungen für einen Werkstudentenvertrag erfüllt sind, müssen mit Ausnahme der Beiträge zur Rentenversicherung keine Sozialabgaben entrichtet werden.