Wenn der Nachwuchs da ist, wird es zu Hause häufig eng. Viele Familien entscheiden sich dann aus Platzgründen dafür, ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu kaufen bzw. zu bauen. Doch die Finanzierung der eigenen vier Wände belastet den Geldbeutel. Die Bundesregierung greift Familien mit dem Kinderbaugeld unter die Arme und fördert sie beim Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie.
Wofür ist das Baukindergeld gedacht?
Das Baukindergeld soll Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende dabei unterstützen, sich eine eigene Immobilie leisten zu können. Sie erhalten pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Immobilie muss in diesem Zeitraum als Hauptwohnsitz genutzt werden, damit Sie die Förderung erhalten. Das kann eine gekaufte Eigentumswohnung oder ein gekauftes oder neu gebautes Haus sein. Auch wenn Sie Ihre ehemalige Mietwohnung kaufen, steht Ihnen das Baukindergeld zu.
Der Startschuss für die Förderung war am 18. September 2018. Um das Baukindergeld zu beantragen, müssen Sie die Immobilie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 bauen oder kaufen bzw. gekauft oder gebaut haben – die Förderung gilt auch rückwirkend. Hierbei ist entweder das Datum des notariellen Kaufvertrags oder das Datum der Baugenehmigung ausschlaggebend.
Doch aufgepasst: Die Förderung gibt es nur, wenn Sie und/oder Ihr Partner keine weitere selbst genutzte oder vermietete Immobilie besitzen – egal, ob Sie sie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben oder nur einen Anteil daran besitzen. Die geförderte Immobilie muss Ihr Hauptwohnsitz sein. Ziehen Sie aus, erhalten Sie dafür kein Baukindergeld mehr.
Welche Bedingungen gelten für Antragsteller?
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie verheiratet sind, in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben oder alleinerziehend sind und ein oder mehrere Kinder haben. Dabei müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Kinder müssen vor der Antragstellung geboren worden sein.
- Die Kinder dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht 18 Jahre alt sein. Wenn Sie in der Auszahlungsphase volljährig werden, ist dies kein Problem. Das Baukindergeld wird trotzdem gezahlt.
- Sie müssen Kindergeld für die Kinder beziehen.
- Die Kinder müssen im Haushalt des Antragstellers gemeldet sein.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Das Baukindergeld erhalten Sie nur bis zu einem bestimmten Haushaltseinkommen. Dieses beträgt 75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind. Bei einem Kind liegt es beispielsweise bei 90.000 Euro, bei zwei Kindern bei 105.000 Euro. Für das Haushaltseinkommen wird ein Durchschnittswert berechnet. Dabei werden die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und des vorvorletzten Jahres zugrunde gelegt.
Beispiel: Merte und Lukas haben einen einjährigen Sohn. Sie haben im Frühling 2019 eine Eigentumswohnung in Wiesbaden gekauft und möchten nun, im Oktober 2019, einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Dafür müssen sie ihre Einkommensteuerbescheide von 2016 und 2017 einreichen. Lukas hat 2016 32.400 Euro und 2017 36.000 Euro im Jahr verdient. Merte hatte 2016 ein jährliches Einkommen von 42.000 Euro und 2017 von 45.600 Euro. Rechnet man beide Einkommen zusammen, haben die beiden 2016 74.400 Euro und 2017 81.600 Euro verdient. Bildet man daraus den Durchschnitt, beträgt das Haushaltseinkommen für den Antrag 78.000 Euro. Damit liegen sie unterhalb der Grenze von 90.000 Euro für ein Kind und können das Baukindergeld beantragen.
Die Einkommensgrenzen nach der Anzahl der Kinder in der Übersicht:
Anzahl Kinder | Einkommensgrenze |
---|---|
1 Kind | 90.000 Euro |
2 Kinder | 105.000 Euro |
3 Kinder | 120.000 Euro |
4 Kinder | 135.000 Euro |
Wie viel Geld erhalte ich?
Die Höhe des Baukindergeldes hängt davon ab, für wie viele Kinder Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung förderungsberechtigt waren. Pro Kind erhalten Sie 1.200 Euro im Jahr für bis zu zehn Jahre nach Einzug, wenn Sie in dieser Zeit nicht wieder ausziehen.
Anzahl Kinder | Baukindergeld pro Jahr | Baukindergeld in 10 Jahren |
---|---|---|
1 Kind | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 Kinder | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 Kinder | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
4 Kinder | 4.800 Euro | 48.000 Euro |
Wo stelle ich den Antrag auf das Baukindergeld?
Antragstellung und Auszahlung erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den Antrag stellen Sie online über das KfW-Zuschussportal. Dafür müssen Sie sich per Video-Identifizierung oder Postident legitimieren.
Den Antrag können Sie erst dann stellen, wenn Sie in die neue Immobilie eingezogen sind. Während der Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen muss, darf der Einzug später erfolgen. Den Antrag können Sie bis zum 31. Dezember 2023 stellen. Als Stichtag gilt nicht der Tag, an dem Sie zum ersten Mal in Ihren eigenen vier Wänden geschlafen haben, sondern das Datum auf der amtlichen Meldebestätigung, also der Tag, an dem Sie sich umgemeldet haben. Sie haben nach dem Einzug sechs Monate Zeit, um die Förderung zu beantragen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Für den Antrag laden Sie Nachweise im Online-Portal der KfW hoch. Dies müssen Sie spätestens drei Monate nach der Antragstellung erledigt haben.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Einkommensteuerbescheide von Ihnen und Ihrem Partner. Achten Sie auf den Zeitraum: Sie benötigen die Bescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
- Die amtliche Meldebestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie und Ihre Familie Ihren Hauptwohnsitz in der geförderten Immobilie haben.
- Der Grundbuchauszug als Nachweis, dass Sie der Eigentümer der Immobilie sind. Sind Sie noch nicht eingetragen, reicht auch eine Auflassungsvormerkung.
Wie wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung beginnt, wenn die KfW Ihren Antrag und Ihre Nachweise bearbeitet und geprüft hat. Das kann unter Umständen etwas länger dauern, da gerade zum Start die Nachfrage sehr groß ist. Den Termin für die Auszahlung finden Sie auf der Auszahlbestätigung in Ihrem persönlichen Bereich auf der KfW-Website. Die 1.200 Euro pro Kind werden einmal jährlich in einer Rate überwiesen. In den Folgejahren erhalten Sie die Auszahlung jeweils in dem Monat, in dem Sie auch Ihre erste Zahlung erhalten haben.
Die Förderung richtig nutzen
Das Baukindergeld klingt verlockend, doch bei der Finanzierung Ihres Eigenheims sollten Sie sich nicht ausschließlich darauf verlassen. Bedenken Sie immer, dass Sie die Förderung erst nach Ihrem Umzug erhalten. Die Kosten für den Kauf oder Bau fallen aber vorher an. Dadurch wissen Sie beim Kauf oder Bau noch nicht, ob Sie das Fördermittel überhaupt bewilligt bekommen.
Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Baufinanzierung auch ohne Baukindergeld auf sicheren Füßen steht und Sie den Immobilienkredit ohne Förderung problemlos zurückzahlen könnten. Nutzen Sie die Auszahlungen der KfW lieber für Sondertilgungen oder als Rücklagen für Ihre Immobilie.
Wenn Sie Unterstützung beim Kauf oder Bau Ihrer Immobilie benötigen, können Sie das Baukindergeld mit weiteren Fördermitteln kombinieren, zum Beispiel mit Wohn-Riester. Oder Sie beantragen KfW-Kredite für energieeffizientes Bauen oder Sanieren.